Google Analytics wurde von Datenschutzbehörden als rechtswidrig eingestuft, da der Datentransfer in die USA gegen die DSGVO verstößt. Es gibt jedoch datenschutzfreundliche Alternativen wie Matomo oder Trackboxx, mit denen man Webseitenbesucher zählen und Analysen durchführen kann.
Leider wird dadurch auch der Dienst von VG Wort blockiert. Online-Autoren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Beiträge oft genug aufgerufen wurden. Um dies zu messen, muss vom Autor ein Dienst der VG Wort eingebunden werden. Ohne diesen Dienst geht der gesetzliche Anspruch für den Autor verloren.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.
Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.
Guten Tag,
als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.
Bitte beheben Sie dieses Problem!
Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Vielen Dank,
Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.
PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.
Posts in “Tracking”
Die Protokollierung von IP-Adressen in Server Logs ist umstritten. Laut Datenschutzhinweisen werden IP-Adressen oft anlasslos gespeichert, aber es gibt mildere Mittel.
Es gibt Rechtsgrundlagen, die eine Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklären, wenn sie zur Aufklärung schwerer Straftaten genutzt werden könnte.
Google Analytics kann aufgrund von Datenübertragungen in die USA einwilligungspflichtig sein. Webseitenbetreiber müssen Nutzer über potenzielle Risiken durch US-Gesetze informieren und eine umfassende Einwilligung einholen. Alternativen wie Matomo bieten datenschutzkonforme Lösungen.
Bußgeld gegen Google aus Frankreich. Deutsche Google Nutzer müssen weiterhin fünfmal klicken, um abzulehnen.
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Google wurde mit 150 Millionen Euro wegen unzulässiger Einwilligungsabfragen für Datenverwendung bestraft. Die Praxis ermöglicht es Google, Nutzerverhalten umfassend zu verfolgen und könnte Datenschutzbestimmungen verletzen. Kritiker fordern konsequenteren Schutz der Nutzerdaten.
Google Analytics ist ein beliebtes Tool, aber es wirft viele Fragen zum Datenschutz auf. Eine Nutzung von Google Analytics ohne Einwilligung ist rechtssicher kaum möglich, da Cookies verwendet werden müssen, die eine Einwilligung erfordern.
Social Media spielt eine wichtige Rolle in der politischen Kommunikation. Parteien investieren hohe Summen in politische Werbung auf Plattformen wie Facebook, wobei die Grünen laut Analysen am meisten ausgeben. Während gezielte Werbung Wähler erreichen kann, wirft dies auch Datenschutzbedenken auf, da Nutzerdaten für Manipulation und diskriminierende Werbung genutzt werden können.

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