Google möchte zukünftig Drittpartei-Cookies blockieren und nur noch eigene Cookies unterstützen. Das ist gut für Google und schlecht für alle anderen: Privatpersonen und Konkurrenz-Werbeplattformen. Statt Cookies möchte Google nun Topics einführen. Das erscheint fragwürdig. Gut, dass es das TTDSG gibt.
Mit Google Topics versucht Google, die datenschutzfeindlichen Cookies einzudämmen (außer den Google-eigenen Cookies). Zuvor hatte Google es mit einem anderen Ansatz namens FloC erfolglos versucht.
Über Google FloC hatte ich bereits berichtet:
Google FloC wollte den Nutzer über seinen eigenen Browser besser kennenlernen und dem Nutzer Interessensgruppen verpassen. Dazu wollte Google folgendes tun:
- Der Nutzer wird in seinem eigenen Browser beobachtet
- Die Rechenleistung des Nutzers wird ausgenutzt, damit Google den Nutzer besser kennenlernen kann
- Werbetreibende können im Browser des Nutzers eine Online Auktion durchführen.
- Dazu wird die Rechenleistung des Nutzers ausgenutzt.
- Der Höchstbietende darf den Nutzer manipulieren. Das wird landläufig als Werbung bezeichnet.
- Der Nutzer erhält dafür zielgerichtete Werbung und die Möglichkeit, an diesem System für eine bessere Welt teilnehmen zu dürfen
- Google erhält dafür Geld vom Werbetreibenden
Google bekam Gegenwind und bemerkte plötzlich, dass die sogenannten Kohorten, in denen Interessensgruppen verwaltet werden, in Europa eventuell nicht erlaubt sind. Kohorten sind nichts anderes als Informationen, die im Endgerät des Nutzers gespeichert werden. Google ist dann wohl eingefallen, dass dies durch die ePrivacy-Richtline reglementiert ist.
In Deutschland gilt seit dem 01.12.2021 das TTDSG. In § 25 TTDSG ist die sogenannte Cookie-Richtlinie in deutsches Recht gegossen worden.
Zurück zu Google Topics. Google Topics sind eine Art Interessensgruppen, aber nicht so feingranular wie die Kohorten aus Google FloC.
Statt Cookies will Google die sogenannten Topics verwenden. Topics sind technisch etwas anderes als Cookies. Das war es dann aber auch schon. Denn sowohl Cookies als auch Topics werden im Endgerät des Nutzers gespeichert und von dort ausgelesen. Der Begriff des Cookies taucht im TTDSG überhaupt nicht auf. In der ePrivacy-Richtlinie wird ebenso nicht von Cookies gesprochen. Es war eben griffiger, immer nur von Cookies zu sprechen als von "Informationen, die im Endgerät des Nutzers gespeichert sind oder die von dort ausgelesen werden". Dann doch lieber den Cookie-Begriff verwenden.
Google beschreibt in seinem Blog, wie Topics funktionieren sollen. Als Topics werden beispielsweise genannt:
- Automobile
- Bücher & Literatur
- Comics & Animationen
- Rock Musik
- Mannschaftssportarten
Angedacht sind ca. 300 Topics. Jede von Ihnen besuchte Webseite wird von Google hinsichtlich dieser Topics analysiert. So werden Sie in Interessensgruppen eingeteilt. Nur, wenn eine Webseite selber widerspricht, wird diese (von Ihnen besuchte) Webseite nicht mit Interessensgruppen-Etiketten versehen.
Die Einführung von Google Topics ist noch im Gange. Soweit ich es verstanden habe, müssen Sie es zunächst akzeptieren, dass Google Ihnen Etiketten anhaftet. Nur, wenn Sie dies aktiv abwählen, passiert die Etikettierung von Ihnen durch Google angeblich nicht mehr. Dies wird als Opt-out bezeichnet. Hierzu schreibt Google:
Can I control the topics in my browser, or opt out completely?
In Chrome settings, you will be able to find which topics have been generated based on your browsing history. You will be able to block specific topics or opt out of the Privacy Sandbox technologies completely.
Quelle: https://privacysandbox.com/proposals/topics
Für mich klingt es so, als wären Topics freundlicherweise zunächst aktiviert. Nur für den außergewöhnlich unwahrscheinlichen Fall, dass Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihre persönlichen Vorlieben ausspioniert werden, können Sie dem ganz, ganz bestimmt widersprechen.
Das TTDSG sagt ganz klar, dass eine Speicherung von Informationen in Ihrem Browser oder auf Ihrem Computer oder Smartphone nicht einwilligungsfrei sind. Die einzige Ausnahme sind notwendige Zugriffe auf Ihr Endgerät. Topics sind nicht notwendig. Niemand braucht sie, außer Google.
Google Topics sind vergleichbar mit nicht notwendigen Cookies und sind somit nicht einwilligungsfrei.
Meine Schlussfolgerung.
Somit sind Google Topics von Hause aus bereits darauf ausgelegt, gegen deutsches (TTDSG) und europäisches Datenschutzrecht (ePrivacy-Richtlinie) zu verstoßen, wenn ich die Ausführungen von Google richtig gedeutet habe.
Im 2. Satz fehlt ein "gut", oder? ("…für Google")
Ansonsten einfach mal DANKE! 🙂
Danke. Rechtschreibfehler wurde korrigiert.