Egal, welche Bundesregierung gerade die Geschicke unseres Landes in der Hand hat: Wer eine wissentlich rechtswidrige Plattform trotz Verbots nutzt, handelt asozial und respektlos. Als Ausrede wird angeführt, dass man nicht verantwortlich sei. Dass die Verantwortlichkeit nicht gegeben sei, ist eine sehr gewagte These und ein Schlag ins Gesicht aller Bundesbürger, die nicht ausspioniert oder durch Werbung (der Bundesregierung) beeinflusst werden möchten.
Einleitung
Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat der Bundesregierung dankenswerterweise verboten, ihre Facebook Fanpage weiterzubetreiben. Der Grund ist die rechtswidrige Datenverarbeitung auf Facebook, die durch die Bundesregierung veranlasst wird. Anstatt dieses Verbot zu akzeptieren, zu respektieren und umzusetzen, will die Bundesregierung gegen das Verbot vorgehen.
Danke an den Bundesdatenschutzbeauftragten dafür, dass er der Bundesregierung den Betrieb von deren Facebook Fanpage untersagt hat!
Facebook ist eine hochgradig rechtswidrige Plattform. Dies wurde nicht nur in einem Gutachten des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) herausgearbeitet, sondern ist schon länger bekannt. Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Urteilen des EuGH, die sich mit Facebook beschäftigen (hierbei geht es nicht immer um Feststellung „gegen“ Facebook, weil teils nicht danach gefragt wurde):
- Facebook Fanpages (EuGH-Urteil vom 05.06.2018 – C‑210/16 – „Wirtschaftsakademie“): Auch der Betreiber einer Facebook Fanpage ist verantwortlich für die beim Besuch einer Fanpage verarbeiteten Daten. Es liegt somit eine gemeinsame Verantwortlichkeit von Facebook und dem Fanpage Betreiber vor. Auch Aufsichtsbehörden am Sitz einer Nebenniederlassung von Facebook können zuständig sein.
- Facebook Plugin (EuGH-Urteil vom 29.07.2019 – C‑40/17 – „Fashion ID“): Bindet eine Webseite Social Media Plugins von Facebook o. ä. ein, liegt eine gemeinsame Verantwortlichkeit von Webseitenbetreiber und Anbieter des Plugins vor. Vgl. hierzu auch meine Untersuchung zur Twitter Plattform.
- Belgien gegen Facebook: Welche Behörde ist zuständig? (EuGH-Urteil vom 15.06.2021 – C-645/19): Die belgische Datenschutzaufsicht GBA wollte wissen, ob auch andere Behörden als diejenige im Land des EU-Hauptsitzes eines Unternehmens zuständig sein können. Der EuGH bejahte dies. Auch gilt die Richtlinie 95/46/EG weiter, sofern ein Verstoß früher als bei Einführung der DSGVO begangen wurde. Ebenso gilt die DSGVO im jeweiligen Staat, auch wenn noch keine nationale gesetzliche Umsetzung erfolgte.
Wer eine Facebook Fanpage besucht, etwa die der Bundesregierung unter https://www.facebook.com/Bundesregierung/ , kann als nicht angemeldeter Facebook Nutzer bereits einige Problemchen feststellen:

Im Bild zu erkennen: Die Facebook Bundes-Fanpage wird geladen und zeigt eine Abfrage (von mir rot umrandet): „Anmelden“ als Facebook Nutzer oder „Neues Konto erstellen“. Beides ist keine gute Idee. Daher habe ich mich schon vor längerem von Facebook abgemeldet.
Ohne etwas angeklickt und insbesondere ohne in irgendetwas eingewilligt zu haben, stelle ich beim Besuch der Bundes-Facebook-Seite folgendes fest:
- Vier nicht erforderliche Cookies werden in meinem Endgerät platziert (eines namens datr mit der Laufzeit von 21 Monaten und einem Wert, der als Identifizierer geeignet ist).
- Nutzerprofilbildung über einen sogenannten AJAX-Aufruf (asynchroner JavaScript-Aufruf, der in dieser Form absolut unnötig ist, zumal ja invasive Cookies verwendet werden, die als illegaler Zustandsspeicher verwendet werden können). Genauer gesagt handelt es sich um einen Aufruf wie diesen, der zahlreiche Identifikationsmerkmale enthält (die ich deswegen hier auch etwas verfremdet habe): https://www.facebook.com/ajax/bz?__a=1&__ccg=EXCELLENT&__comet_req=15&__hs=69216.HYP:comet_loggedout_pkg.2.1.0.0.0&__hsi=7205149108203604600&__req=24&__rev=1037056658&__s=esd174:ci3gxl:slb989&__spin_b=trunk&__spin_r=1017028658&__spin_t=1677479274&__user=0&dpr=1.5&jazoest=2879&lsd=AVqJ4Lbj7IQ&ph=C3e
Dass Facebook mit Facebook Insights Nutzer immer nachverfolgt, auch bei Besuch der Bundes-Fanpage, steht auf der Informationsseite zu Facebook Insights.
Bei Facebook angemeldete Nutzer müssen noch weit mehr Datenmisshandlungen über sich ergehen lassen. Mehr dazu finden Sie im Bescheid des Bundesdatenschutzbeauftragten gegen die Bundesregierung ab S. 2 unten. Dort wird unter anderem auch das von mir festgestellte Cookie datr erwähnt.
Werbung der Bundesregierung auf Facebook
Über die Facebook Werbebibliothek kann sehr schnell und leicht herausgefunden werden, dass die Bundesregierung auf Facebook Werbung geschaltet hatte und immer noch Werbung schaltet:

In den Details zur mittleren Werbeanzeige etwa findet man:

Wie zu sehen ist, wird die Werbung nicht an alle Facebook Mitglieder ausgespielt, sondern „nur“ an etwas mehr als 1 Million Facebook-Nutzer mit Facebook-Konten (so verstehe ich „Kontenübersichts-Konten“).
Facebook weiß, wem die Werbeanzeige ausgespielt wurde – und auch die Bundesregierung weiß es oder kann es wissen:

Wie von Facebook beschrieben, werden diese personenbezogenen Informationen wie folgt zusammengeklaubt (Zitat von eben verlinkter Seite):
- Kriterien für Anzeigen-Targeting und Platzierungen
- Anzahl der Kontenübersichts-Konten, denen in den vergangenen 30 Tagen Anzeigen in den Meta-Technologien angezeigt wurden
- Mit welcher Art Content Personen über die Meta-Technologien und -Dienste interagieren (z. B. das Markieren einer Seite mit „Gefällt mir“)
- Eigene demografische Angaben der Nutzer*innen wie Alter und Geschlecht
- Wo Nutzer*innen Anzeigen sehen (beispielsweise in einem Facebook-Feed oder in Instagram Stories)
Von mir fett gedruckt eine von mehreren entscheidenden Stellen, warum die Bundesregierung mitverantwortlich ist für die rechtswidrigen Praktiken von Facebook. Denn die Nutzer, die die Werbung der Bundesregierung (Werbeausgaben auf Facebook: 2.111.812 € zwischen 15.04.2019 und 25.02.2023) sehen, werden auch über die Besuche der Fanpage der Bundesregierung bestimmt.
Facebook Fanpage-Betreiber sind Datenkomplizen von Facebook und somit in gemeinsamer Verantwortlichkeit mit Meta.
Siehe Beitrag und vgl. EuGH-Urteile sowie Tatsache, dass die Bundesregierung auch Werbung (mit Ihrem und meinem Steuergeld) auf Facebook schaltet.
Auch wenn die Bundesregierung in ihrer Datenschutzrichtlinie zur eigenen Fanpage erklärt, sie haben das Analysetool Facebook Insights von Meta deaktivieren lassen, ist die Bundesregierung Gehilfe und Datenkomplize von Facebook und Meta (ich nenne immer Facebook und optional Meta, damit niemand vergisst, über wen wir reden. Ein Namenswechsel hin zu Meta ist keine Lösung für Datenschutzprobleme).
Wie das o.g. Urteil zur gemeinsamen Verantwortlichkeit zeigt, sind hier drei Tatbestände erfüllt:
- Die Bundesregierung begünstigt Facebook, indem Nutzer auf Facebook gezogen werden, wo diese Nutzer dann ausspioniert werden.
- Die Bundesregierung handelt in dem Wissen, dass Facebook die auf Veranlassung der Fanpage der Bundesregierung erhobenen personenbezogenen Daten zum eigenen Vorteil verwendet.
- Die Bundesregierung ist Begünstige der Datenlieferungen an Facebook (siehe Ausspielung der Werbung sowie weitere Begünstigungen, etwa durch Vorschlagen der Bundes-Fanpage an andere Nutzer, die mit Nutzern befreundet sind, welche bereits die Bundes-Fanpage aus welchem Grund auch immer gut finden, ihr also ein Like verpasst haben).
Zur gemeinsamen Verantwortlichkeit werde ich demnächst einen Beitrag schreiben. Am liebsten wäre mir eine Koproduktion mit einem Juristen zusammen. Wer sich angesprochen fühlt, ist willkommen, sich bei mir zu melden.
Meine Berichte zum Thema Facebook zeigen ebenfalls, warum Facebook eine rechtswidrige Plattform bzw. Meta eine rein profitgetriebene Firma ist:
Wer wissen will, was für eine asoziale Plattform Facebook und was für ein asoziales Unternehmen Meta sind, der findet hier die Antwort. Gezeigt ist eine „Einwilligungsabfrage“ in einem Shopify Shop, die erscheint, wenn man die Facebook & Instagram App für Shopify öffnet:

Wollen Sie „Alles zulassen“ oder wollen Sie doch lieber nur „Alles zulassen“? Wer die Wal hat, hat die Qual. Ganz schön schwierig, sich in einer Quiz-Show zwischen Antwort A und Antwort A zu entscheiden. Seien Sie doch froh, dass Sie überhaupt gefragt werden. Schön, dass die Bundesregierung nicht auf solchen Plattformen vertreten ist – äh, leider doch – das war ja das Problem.
Zusammenfassung
So mach sich die Bundesregierung zum Komplizen von Facebook und Meta:
- Die Bundesregierung betreibt eine Facebook Fanpage.
- Damit lockt sie ahnungslose Nutzer auf Facebook.
- Auf Facebook (auch auf der Seite der Bundesregierung) werden die Nutzer ausspioniert.
- Dies ist bekannt, auch der Bundesregierung. Jeder kann es sehen, siehe diesen Beitrag.
- Die Bundesregierung schaltet Werbung auf Facebook mit Ihrem und meinem Steuergeld.
- Facebook kann durch die eben genannte Spionage, die von der Bundesregierung durch deren Fanpage als Publikumsmagnet unterstützte wird, für die Bundesregierung deren Werbung „besser“ (aus Sicht der Bundesregierung) ausspielen und Sie und andere so noch besser beeinflussen.
- Die Bundesregierung profitiert also von der rechtswidrigen Datenverarbeitung auf der Bundes-Fanpage und weiß zudem (bzw. muss es wissen, siehe etwa EuGH-Urteil Fashion-ID), dass diese Datenverarbeitung rechtswidrig ist.
Facebook in den Niederladen seit 2010 rechtswidrig
Hier die mit DEEPL erzeugte deutsche Übersetzung der niederländischen Quelle, dem Artikel des Magazins NOS.
Richter: Facebook verletzt die Privatsphäre von niederländischen Nutzern
Facebook hat die Privatsphäre der niederländischen Nutzer der Plattform verletzt. Das entschied das Gericht in einem Fall, den der Verbraucherverband und die Data Privacy Foundation (DPS) angestrengt hatten.
Das Gericht entschied, dass Facebook die niederländischen Nutzer nicht ausreichend darüber informiert hat, was die Plattform mit ihren Daten macht. Damit verstößt Facebook gegen das Datenschutzgesetz, das vorschreibt, dass stets deutlich gemacht werden muss, warum und zu welchem Zweck bestimmte datenschutzrelevante Daten verarbeitet werden.
So verwendet Facebook beispielsweise Daten niederländischer Nutzer, um Werbung anzubieten, ohne dass eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt.
Externe Entwickler können auch auf die Daten niederländischer Nutzer zugreifen, ohne dass diese angemessen darüber informiert werden, so das Gericht. Dazu gehören Informationen wie Geschlecht, Alter und Wohnort, aber auch die Apps, die jemand nutzt, Informationen über Facebook-Freunde oder das Surfverhalten außerhalb der Plattform.
190.000 Anwendungen
"Wir freuen uns sehr über dieses Urteil", sagte Verbraucherschutzbund-Sprecher Gerard Spierenburg. "Es ist ein sehr wichtiges Signal, nicht nur an Facebook, sondern auch an andere Parteien: dass man das Datenschutzrecht nicht mit Füßen treten kann."
Das Gerichtsurteil bezieht sich auf den Zeitraum zwischen 2010 und 2020. Im vergangenen Jahr hatte der Verbraucherverband die niederländischen Facebook-Nutzer aufgefordert, sich ihm bei einer Klage gegen das Social-Media-Unternehmen anzuschließen. Derzeit sind es etwa 190.000, aber man kann der Gewerkschaft immer noch beitreten, um weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Entschädigung
Der Verbraucherverband will in dem Verfahren eine finanzielle Entschädigung durchsetzen. Nun, da ein Richter festgestellt hat, dass Facebook gegen das Gesetz verstoßen hat, führt dies noch nicht unmittelbar zu einer Entschädigung.
Spierenburg: "Wir haben den Richter gebeten, zu entscheiden, ob das, was Facebook tut, rechtmäßig ist. Diese Frage ist nun beantwortet: Facebook hat gegen das Gesetz verstoßen. Damit ist der Weg frei für die Geltendmachung von Schadensersatz."
Mit diesem Urteil kann der Verbraucherverband erneut vor Gericht ziehen oder mit Facebook Gespräche über einen Vergleich aufnehmen. Eine Entscheidung darüber ist noch nicht gefallen. "Das hängt von Facebook ab", sagte Spierenburg. "Wenn Facebook nicht reden will, werden wir mit diesem Urteil weitere Schritte einleiten."
Meta, die Muttergesellschaft von Facebook, hat gegen das Urteil des niederländischen Gerichts Berufung eingelegt. "Wir freuen uns, dass das Gericht in mehreren Punkten zugunsten von Meta entschieden hat. Die veralteten Forderungen der Data Privacy Foundation beziehen sich in einigen Fällen auf Ereignisse, die mehr als ein Jahrzehnt zurückliegen. Wir planen, auch gegen die anderen Punkte des Urteils Berufung einzulegen.
Quelle: NOS
Auch in Österreich ist der Ruf von Facebook schlecht: Die österreichische Datenschutzbehörde hat einer Webseite die Nutzung von Facebook Plugins untersagt, und zwar vor allem wegen des rechtswidrigen Datentransfers in das unsichere Drittland USA. Als Verantwortlichen sah die Behörde den Website-Betreiber an (und hat sich nicht näher damit beschäftigt, ob auch Meta mit verantwortlich ist). In deutscher Sprache auch bei noyb nachzulesen (Artikel vom 16.03.2023).
Fazit
Dass Facebook und Meta Datenschutz nicht ernst nehmen, erkennt man spätestens am Bußgeld durch Irland gegen WhatsApp. Obwohl die irische Datenschutzbehörde keine Lust hat, gegen die in Irland ansässigen Datenkraken vorzugehen, musste sie es tun.
Dass die Bundesregierung bzw. das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung mit Staatssekretär Steffen Hebestreit als Sprecher nun Bescheid und Verbot nicht akzeptieren, ist eine Frechheit.
Die Bundesregierung tut so, als wäre es kein Problem auf einer rechtswidrigen Plattform vertreten zu sein, weil ja jemand anders (Facebook und Meta) verantwortlich sei.
Die Bundesregierung ist gemeinsam mit Meta verantwortlich für die Fanpage der Bundesregierung, weil die Bundesregierung Meta hilft, Daten zum Vorteil von Meta zu sammeln, und zudem auch noch dadurch selbst begünstigt wird.
Anstatt dies juristisch austragen zu wollen, sollte die Bundesregierung, insbesondere Herr Steffen Hebestreit, sich endlich mal besinnen, was Gesetzeskonformität bedeutet und was es für das eigene Image bedeutet, mit einer rechtswidrigen Plattform zusammenzuarbeiten. Wenn jeder Bundesbürger sich so verhalten würde, wären wir bald im Armageddon (bzw. was das Internet angeht, im Cookiegeddon – da sind wir allerdings schon, wie mein eben verlinkter Beitrag schon vor Jahren zeigte).
Die Bundesregierung verschleudert Millionen von Steuergeldern auf der Facebook-Plattform und bedient sich dafür auch noch rechtswidrig erworbenen Daten von Besuchern der Fanpage der Bundesregierung.
Siehe Beitrag für begründungen.
Anscheinend hat das Bundespresseamt Angst, dass die Beliebtheitswerte in der Bevölkerung nach unten gehen, wenn man die Bevölkerung nicht mehr oder nicht mehr so gut durch Werbung auf Facebook beeinflussen kann. Hoffentlich gehen die Beliebtheitswerte der Bundesregierung (egal welcher) in den Keller, weil sie auf Facebook vertreten ist.
Demnächst könnte ja mal jemand jemand anderen bitten, Herrn Hebestreit rechtswidrig anzugehen. Schließlich ist es ja für ihn anscheinend kein Problem, wenn der Veranlasser nicht selbst der Aktionsausführer ist.

Danke für Ihre Bestätigung, trägt man noch einen Funken Würde in sich, sich von Facebook und vor allem von dieser Deutschen Bundesregierung auch über Facebook, endgültig verabschiedet zu haben.
Den DS (Digital Süchtigen) von "Big Brother is wat(s)ching you" und "Gib mir meine tägliche Propaganda-Hirnwäsche" wird das alles nichts ausmachen. Denen vermittelt diese staatliche Überwachung wahrscheinlich noch das Gefühl, bedeutend u. sicher zu sein. Anders kann man sich ihre Treue zu Datenkraken u. digital Kriminellen, mit ihrer gleichlautenden Argumentation dazu: "Ich habe nichts zu verbergen.", nicht mehr erklären. 🙂
"Digital Sheeps" liefern "Digital Wool", Facebook u. Regierungen lieben u. verachten sie deshalb gleichzeitig. Määääh!
Bravo. Eine schöne Metapher dafür, dass auch (oder gerade?) in der Politik erst das Fressen und dann die Moral kommt. Für den Bürger eine äußerst gefährliche Symbiose zw. Politik und Medienunternehmen.