Viele Firmen halten eine Facebook Seite, auch als Fan Page bezeichnet. Bei Unternehmens-Seiten auf Facebook wird ein Impressum benötigt. Doch wie sieht es bei privaten Facebook-Seiten aus?
Die Impressumspflicht
Das Telemediengesetz (TMG) definiert, wer ein Impressum auf seiner Webseite vorhalten muss. Auch Social Media Präsenzen gelten in diesem Sinne als Webseiten. Also gilt die Impressumspflicht auch für Facebook, Google+, Twitter, Instagram, Pinterest und alle anderen Plattformen dieser Art. Ebenso gilt diese Impressumspflicht sogar für Apps. In §5 TMG steht, dass geschäftsmäßig auftretende Diensteanbieter ein Impressum anzeigen müssen. Das Impressum ist die Anbieterkennzeichnung. Es hat zwar nichts mit dem Thema Datenschutz zu tun, wird aber häufig im Zusammenhang damit genannt.
Was bedeutet geschäftsmäßig?
Offensichtlich ist jedes Unternehmen geschäftsmäßig tätig, denn es will ja Geld verdienen. Ein Unternehmen kann ein Einzelunternehmer sein, ebenso wie der Mittelständler, der Freiberufler, ein Nebengewerbe oder ein Weltkonzern. Wenn man die Frage, ob man mit seiner Internetpräsenz Geld verdienen könnte, bejahen muss, dann handelt man geschäftsmäßig. Es spielt keine Rolle, ob man tatsächlich Geld verdient. Die reine Gelegenheit zum Geld verdienen reicht schon als Indiz für eine geschäftsmäßige Tätigkeit.
Was sind private Seiten?
Eine private Facebook Seite enthält ausschließlich Informationen vom Betreiber der Seite, die ihm keine Einnahmen bescheren können. Beispielsweise wenn Meinungen ausgetauscht, Diskussion geführt oder unentgeltliche Tipps gegeben werden. Auch hier könnte man eine Impressumspflicht ableiten, wenn ein redaktionell Verantwortlicher angegeben werden muss. Dies ist meiner Meinung nach nahezu immer der Fall. Eine Meinungsäußerung liegt nahezu immer vor!
Eindeutig ist der Fall, wenn man auch Inhaber einer Firma ist. Wenn man nun auf seiner Firmen-Webseite oder dem Firmen Account auf Facebook einen Beitrag veröffentlicht und diesen Beitrag auf seiner vermeintlich privaten Facebook Seite teilt (postet), dann ist es keine private Seite mehr. Denn man will ja auf sein eigenes gewerbliches Angebot hinweisen und damit indirekt Geld verdienen. Der indirekte Weg reicht also aus: Wer Werbung für Dritte (in dem Fall für seine eigene Firma) macht und daraus Geld verdienen könnte, handelt geschäftsmäßig. Dies ist keine juristische Einschätzung, sondern folgt dem gesunden Menschenverstand. Denn Mails gelten auch als Werbemails, wenn man in diesem nur extrem dezent und indirekt auf sein Angebot hinweist. Ein expliziter Hinweis auf sein eigenes Angebot muss nicht vorliegen, damit eine Mail als Werbemail angesehen wird und somit – wenn keine Einwilligung des Empfängers vorliegt – als rechtswidrig zugestellt angesehen werden kann.
Affiliate Links
Wer auf seiner Facebook Seite oder einer anderen Website Affiliate Links integriert, handelt geschäftsmäßig. Das gleiche gilt für Webseiten und Apps, in denen Werbung eingeblendet wird.
Fazit
Die Facebook Impressumspflicht ist bei strenger Auslegung von Telemediengesetz und Medienstaatsvertrag nahezu immer gegeben. Wer irgendwie mit seiner Facebook Seite oder seinem Profil Geld verdienen will oder könnte, muss ein Impressum auf Facebook integrieren. Auf Twitter gab es bisher keine Möglichkeit, ein Impressum in vorgesehener Form anzugeben. Dennoch wird es auch dort benötigt. Ausweg: Als Webseite die Seite mit dem Impressum angeben und darauf achten, dass in der Web-Adresse das Wort Impressum vorkommt. Dieser Artikel ist etwas älter. Vieles ist sicher immer noch richtig und zutreffend, manches entspricht möglicherweise nicht der aktuellen Rechtslage.