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Betreff: Datenschutzprobleme mit dem VG Wort Dienst(METIS)
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Vielen Dank,

Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.

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Impressum und Datenschutzerklärung: mit NOINDEX gegen Abmahnungen schützen

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Ein fehlerhaftes Impressum und eine unvollständige oder fehlerhafte Datenschutzerklärung können eine Abmahnung zur Folge haben. Um Abmahnvereinen das Leben zu erschweren, hilft die NOINDEX Direktive.

Das Problem

Massenabmahnungen

Abmahnungen sind ein lukratives Geschäft für Anwälte, die abmahnen und gute Aussichten auf Erfolg haben. Nichts ist leichter, als im Internet Webseiten zu finden, die fehlerhafte Datenschutzerklärungen aufweisen. Denn dazu gibt es Suchmaschinen. Zusätzlich erleichtert wird die Arbeit der Massenabmahner dadurch, dass die Urteile zu Datenschutzvorfällen oft recht eindeutig sind. Selbst eine fehlende Email-Adresse im Impressum ist ein gutes Ziel für eine Abmahnung.

Abmahnvereine sind rechtmäßig

Übrigens sind Abmahnvereine unter relativ leicht einzuhaltenden Bedingungen zunächst rechtmäßig. Es ist also einem solchen Zusammenschluss von Unternehmen an sich erlaubt, gegen Konkurrenten eine Abmahnung auszusprechen, wenn ein Tatbestand dies rechtfertigt. Über Abmahnvereine können sogar beliebige Personen und Unternehmen anonym eine Abmahnung aussprechen. Es muss sich also nicht einmal um Konkurrenten handeln. Die neuere Rechtsprechung hat allerdings ein paar Bedingungen eingeführt. Beispielsweise müssen bei einer Abmahnung durch einen Verein die Mitglieder benannt werden, die sich als Wettbewerber sehen.

Suchmaschinen indizieren alles

Eine Suchmaschine wie Google indiziert normalerweise alle Seiten einer Webpräsenz. Dazu gehören also auch das Impressum und die Datenschutzerklärung. Wer nach einem Namen sucht, der in einem Impressum als Verantwortlicher Seitenbetreiber verewigt wurde, findet diesen für gewöhnlich auch. Falls man also jemanden finden möchten, gelingt dies in den meisten Fällen auch. Man kann allerdings Google, Bing und andere Suchmaschinen anweisen, bestimmte Inhalte einer Webseite nicht in den Suchindex aufzunehmen.

NOINDEX für Content

Die Direktive NOINDEX weist Suchmaschinen an, eine einzelne Seite nicht zu indizieren. Es ist auch möglich, eine ganze Webseite mit allen Unterseiten von der Indizierung auszunehmen. Letzteres macht aber nur in wenigen Fällen Sinn, etwa wenn eine Website gerade aufgebaut und mit Inhalten gefüllt wird. Wir empfehlen dringend, die Seiten für das Impressum und die Datenschutzerklärung mit der NOINDEX Direktive zu versehen, und zwar aus folgenden Gründen:

  • Im Impressum steht fast nie Content, der einen Mehrwert für den Leser enthält
  • Die Datenschutzerklärung enthält Standardfloskeln, die oft per Copy & Paste von anderswo übernommen wurden. Eine Suchmaschine kann diese als doppelten Inhalt (Duplicate Content) werten und die Qualität der Seite herabstufen
  • Der Verantwortliche im Impressum muss nicht öffentlich auffindbar sein. Das Gegenteil ist sinnvoll
  • Abmahnvereine haben es schwerer, wenn sie Inhalte nicht über Suchmaschinen finden

Die NOINDEX Anweisung kann in Content Management Systemen wie WordPress über ein SEO Plugin wie Yoast oder RankMath pro Beitrag oder Seite (Page, Post) eingestellt werden. In reinem HTML-Code hilft eine Angabe wie diese im HEAD-Bereich:

Zusätzlich zu NOINDEX sollte noch die Anweisung NOARCHIVE mit angegeben werden. Zur Archivierungssperre folgt ein weiterer Artikel, der die Vorteile einer Nichtarchivierung darstellt. Mit NOINDEX als SEO-Maßnahm kann man auch die Auffindbarkeit einer Webseite in Suchmaschinen steuern, indem man den sogenannten Link Juice steuert.

Kernaussagen dieses Beitrags

Fehlerhafte Impressum und Datenschutzerklärung können zu Abmahnungen führen.

Die NOINDEX Direktive verhindert, dass Suchmaschinen diese Seiten indizieren.

So kann man Abmahnungen durch Anonymität und Vermeidung von Suchmaschinen-Ergebnissen erschweren.

Abmahnvereine finden Inhalte leichter, wenn sie in Suchmaschinen angezeigt werden.

Man kann verhindern, dass Inhalte von Suchmaschinen gefunden werden, indem man die Anweisung "NOINDEX" verwendet.

NOINDEX" kann in Content Management Systemen oder im HTML-Code eingestellt werden.

Über diese Kernaussagen

Artikel 69 DSGVO: Unabhängigkeit