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Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.

Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.

Nachricht an VG WortMailtext anzeigen

Betreff: Datenschutzprobleme mit dem VG Wort Dienst(METIS)
Guten Tag,

als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.

Bitte beheben Sie dieses Problem!

Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Wenn der Klick auf den Button keine Mail öffnet, schreiben Sie bitte eine Mail an info@vgwort.de und weisen darauf hin, dass der VG Wort Dienst von datenschutzfreundlichen Browser blockiert wird und dass Online Autoren daher die gesetzlich garantierten Einnahmen verloren gehen.
Vielen Dank,

Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.

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Artikel 26 DSGVO: Gemeinsam Verantwortliche

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Der Artikel 26 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist eine Rechtsvorschrift zur Gemeinsamen Verantwortlichkeit. Im DSGVO-Gesetz nimmt er eine wichtige Stellung ein, weil er definiert, wann zwei Parteien für eine Datenverarbeitung gemeinsam verantwortlich sind:

Gesetzestext

(1) Legen zwei oder mehr Verantwortliche gemeinsam die Zwecke der und die Mittel zur Verarbeitung fest, so sind sie gemeinsam Verantwortliche. Sie legen in einer Vereinbarung in transparenter Form fest, wer von ihnen welche Verpflichtung gemäß dieser Verordnung erfüllt, insbesondere was die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Person angeht, und wer welchen Informationspflichten gemäß den Artikeln 13 und 14 nachkommt, sofern und soweit die jeweiligen Aufgaben der Verantwortlichen nicht durch Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen die Verantwortlichen unterliegen, festgelegt sind. In der Vereinbarung kann eine Anlaufstelle für die betroffenen Personen angegeben werden.

(2) Die Vereinbarung gemäß Absatz 1 muss die jeweiligen tatsächlichen Funktionen und Beziehungen der gemeinsam Verantwortlichen gegenüber betroffenen Personen gebührend widerspiegeln. Das wesentliche der Vereinbarung wird der betroffenen Person zur Verfügung gestellt.

(3) Ungeachtet der Einzelheiten der Vereinbarung gemäß Absatz 1 kann die betroffene Person ihre Rechte im Rahmen dieser Verordnung bei und gegenüber jedem einzelnen der Verantwortlichen geltend machen.

Bemerkungen

Die Gemeinsame Verantwortlichkeit liegt insbesondere beim Betrieb von Facebook Fan Pages vor. Verantwortliche sind dann gemeinsam der Seitenbetreiber und Facebook. Facebook stellt eine Statistik namens Insights zur Verfügung, für die Datenerhebungen stattfinden. Dies sollte u. a. in der Datenschutzerklärung zur Facebook Unternehmensseite erwähnt werden.

Auch Twitter-Profilinhaber gehen meiner Untersuchung nach eine gemeinsame Verantwortlichkeit mit Twitter ein. Dabei stehen sie direkt in der Haftung, weil die Twitter Plattform eindeutige Datenschutzverstöße enthält, wie ich meine.

Bemerkungen

Der EuGH hat im Urteil vom 10.07.2018 – C-25/17 (Zeugen Jehovas, Rn. 75) festgestellt, dass eine Verantwortlichkeit für erhobene personenbezogene Daten auch dann vorliegen kann, wenn die Verantwortliche keinen Zugriff auf die genannten Daten hat.

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Kernaussagen dieses Beitrags

Wenn zwei Parteien gemeinsam über die Datenverarbeitung entscheiden, sind sie gemeinsam verantwortlich.

Gemeinsam Verantwortliche müssen in einer Vereinbarung festlegen, wer welche Aufgaben übernimmt.

Betroffene können ihre Rechte bei jedem einzelnen Verantwortlichen geltend machen.

Über diese Kernaussagen

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