Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.
Hinweis zu diesem Datenschutz-Blog:
Anscheinend verwenden Sie einen Werbeblocker wie uBlock Origin oder Ghostery, oder einen Browser, der bestimmte Dienste blockiert.
Leider wird dadurch auch der Dienst von VG Wort blockiert. Online-Autoren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Beiträge oft genug aufgerufen wurden. Um dies zu messen, muss vom Autor ein Dienst der VG Wort eingebunden werden. Ohne diesen Dienst geht der gesetzliche Anspruch für den Autor verloren.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.

Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.

Nachricht an VG WortMailtext anzeigen

Betreff: Datenschutzprobleme mit dem VG Wort Dienst(METIS)
Guten Tag,

als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.

Bitte beheben Sie dieses Problem!

Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Wenn der Klick auf den Button keine Mail öffnet, schreiben Sie bitte eine Mail an info@vgwort.de und weisen darauf hin, dass der VG Wort Dienst von datenschutzfreundlichen Browser blockiert wird und dass Online Autoren daher die gesetzlich garantierten Einnahmen verloren gehen.
Vielen Dank,

Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.

PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.
Ausprobieren Online Webseiten-Check sofort das Ergebnis sehen
Externe Links sind mit dem Symbol Externer Link Symbol gekennzeichnet. Datenschutzinfo

Bullshit Rückblick: Datenschutz im April 2022 und Ausblick

0
Dr. DSGVO Newsletter erkannt: Erweiterte Funktionen verfügbar
Artikel als PDF · Mehr Inhalte & kompakte Kernaussagen · Webseiten-Checks · Offline-KI Live
Standardansicht: Dr. DSGVO Newsletter nicht erkannt. Erweiterte Funktionen nur für Abonnenten:
Artikel als PDF · Mehr Inhalte & kompakte Kernaussagen · Webseiten-Checks · Offline-KI Live
📄 Artikel als PDF (nur für Newsletter-Abonnenten)
🔒 Premium-Funktion
Der aktuelle Beitrag kann in PDF-Form angesehen und heruntergeladen werden

📊 Download freischalten
Der Download ist nur für Abonnenten des Dr. DSGVO-Newsletters möglich

Cookie Popups wurden offiziell für Bullshit erklärt. Meine Praxisprüfung bestätigte das Ergebnis. Im Datenschutz Deluxe Podcast hatten wir einen Gast. Wer Webseiten-Checks nutzt, darf nicht kurz vor dem Ende stehenbleiben. Facebook Fanpages sind immer noch keine gute Idee.

Cookie Popups von A bis Z

Der Landesdatenschutzbeauftragte für Baden-Württemberg hat sich die Mühe gemacht, festzustellen, welche Angaben in sogenannten Cookie Popups keine gute Idee sind. Diese Feststellungen habe ich aufgegriffen und auf die Webseiten bekannter deutsche Firmen von A wie ADAC bis Z wie ZDF angewandt. Das Ergebnis war nicht so gut.

Noch schöner wäre es, wenn der Landesdatenschutzbeauftragte aus dem eben genannten und auch aus den anderen Bundesländern mal ordentlich sanktionieren würde. Bitte bitte als wenig erfolgreiches Konzept kenne ich nur aus einem Song der Band Die Ärzte.

Datenschutz Deluxe Podcast

Der Datenschutz-Podcast Datenschutz Deluxe wächst. In der vorigen Folge hatten wir mit Henning Koch (Rechtsanwalt) erstmals einen Gast. Deshalb dauerte die Folge auch etwas länger als die sonst angepeilten 20 Minuten. Die bisherigen Folgen sind:

Facebook Fanpages

Wie der Bundesdatenschutzbeauftragte feststellte, sind Facebook Fanpages keine gute Idee. Deshalb hat er staatliche Stellen aufgefordert, deren Präsenzen dort zu eliminieren. Außer natürlich, sie können die Rechtmäßigkeit der Plattform nachweisen. Dürfte schwierig werden.

Ich sage, dass auch jede nichtstaatliche Stelle solche Social Media Präsenzen nicht mehr und schon lange nicht haben darf. Denn Facebook ist eine rechtswidrige Plattform, für die Inhaber von Fanpages gemeinsam verantwortlich sind. Bei der Beurteilung helfen EuGH-Urteile. Wer Datenschutz ernst nimmt und sich Datenschützer nennt, sollte Facebook besser meiden.

Sonstiges

Wieder Bundesdatenschutzbeauftragter. Aufgrund mehrerer Eingaben, unter anderem von mir, gegen die Video-Plattform Ihrliveevent.de wurde der Bundesdatenschutzbeauftragte tätig. Allerdings nicht so, wie gewünscht. Dies ergibt sich aus einer Kommunikation mit mir sowie einer öffentlich dargestellten Kommunikation auf FragDenStaat.de. Es ging darum, dass der BfDI selber für einen Online Vortrag von Max Schrems eine Webseite beschirmherrt hatte, die Datenschutzverstöße im Themenkreis Schrems II und Cookies (Vortragsthema von Schrems) enthielt. Peinlicher geht es kaum.

Ausblick

Das berechtigte Interesse als Notnagel unter den Rechtsgrundlagen wird teilweise zwar ohne böse Absicht, aber fast schlimmer noch, völlig falsch eingesetzt. Manche meinen, wenn sie mitteilen, ein berechtigtes Interesse zu haben und dann vielleicht noch ein Schlagwort für den Zweck der Datenverarbeitung dazu liefern, wäre die Sache positiv erledigt. Dem ist nicht so. Ich werde dazu einen Beitrag schreiben, um Dinge klarzustellen.

Aufgrund eines Leserimpulses werde ich mir bei Gelegenheit die Social Media Plattform Instagram ansehen und prüfen, wie gut oder schlecht es dort um den Datenschutz bestellt ist. Wie ich gestern las, weiß Facebook selbst nicht, was mit all den Daten passiert. Kein Scherz, wie ein internes Dokument belegt.

Möglicherweise gelingt es mir, Musterbeispiele für Einwilligungsabfragen auf Webseiten zu geben. Ich werde es auf jeden Fall einmal versuchen und bin auf die Diskussion gespannt. Was ich aber nicht versuchen werde, ist dies für Dienste von datenfeindlichen Konzernen wie dem eben genannten zu tun. Dem steht alleine schon Art. 13 DSGVO im Wege.

Kernaussagen dieses Beitrags

Cookie Popups sind oft schlecht gemacht und sollten verbessert werden.

Facebook Fanpages sind keine gute Idee, da sie Datenschutzprobleme verursachen können.

Der Umgang mit dem "berechtigten Interesse" als Rechtsgrundlage für den Datenschutz ist oft falsch.

Es reicht nicht, einfach ein berechtigtes Interesse zu nennen, um Daten zu verarbeiten.

Facebook selbst weiß nicht, was mit den gesammelten Daten passiert.

Über diese Kernaussagen

Bullshit Basics
Dies war ein Beitrag aus der Kategorie Bullshit Basics.
In dieser Kategorie werden weit verbreitete Unwahrheiten oder Falschwissen thematisiert und durch Fakten aufbereitet.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Facebook Fanpages immer noch rechtswidrig und ohne echten Datenschutz, dafür auf Profit für Meta optimiert