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Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.

Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.

Nachricht an VG WortMailtext anzeigen

Betreff: Datenschutzprobleme mit dem VG Wort Dienst(METIS)
Guten Tag,

als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.

Bitte beheben Sie dieses Problem!

Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Wenn der Klick auf den Button keine Mail öffnet, schreiben Sie bitte eine Mail an info@vgwort.de und weisen darauf hin, dass der VG Wort Dienst von datenschutzfreundlichen Browser blockiert wird und dass Online Autoren daher die gesetzlich garantierten Einnahmen verloren gehen.
Vielen Dank,

Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.

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Pflichtangaben im Impressum

Deutsche Version (Original)
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Dies ist ein älterer Beitrag, der nicht unbedingt die aktuelle Haltung des Autors darstellt. Insbesondere zu den Themen Datenschutz, Google und Social Media ist der Autor aufgrund mittlerweile gewonnener Erkenntnisse anderer Meinung als früher! Was Web Hosting angeht, empfehle ich Strato, 1&1 und andere große nicht mehr.

Das Impressum ist nach deutschem Recht für die meisten Webseiten vorgeschrieben. Es muss nicht nur jederzeit und leicht erreichbar sein, sondern auch alle Pflichtangaben enthalten.

Allgemeine Pflichtangaben

Generell muss im Impressum erkennbar sein, wer Verantwortlicher für eine Website ist. Dazu gehört auch, soweit es sich nicht um eine Personengesellschaft mit dem Namen des Inhabers handelt, die Angabe der Firmierung. Die Adresse des Betriebs gehört ebenso in das Impressum, also Straße, Postleitzahl und Ort sowie auch das Land, falls es sich nicht um eine eindeutig deutsche Domänenendung handelt. Zusätzlich muss die Email-Adresse des Verantwortlichen als Kontaktmöglichkeit genannt werden. Ein Kontaktformular reicht nicht aus (Kammergericht Berlin, Urteil vom 07.05.2013, Az.: 5 U 32/12). Die Telefonnummer ist nicht unbedingt erforderlich, sollte aber aus Sicherheitsgründen mit angegeben werden. Und zwar zumindest dann, wenn man noch keine Probleme mit Telefon Spam hatte oder wenn man die rechtliche Lage nicht eindeutig beurteilen kann, was etwa bei Online-Shops gegeben sein könnte.

Weiterhin sollte die redaktionell verantwortliche Person angegeben werden. Dazu gehört die Angabe eines Personennamens und der Adresse. Für die Adresse kann auf die Adresse der Firma verwiesen werden.

Gibt es mehrere redaktionell Verantwortliche, dann müssen diese eindeutig abgegrenzt werden. Beispielsweise durch Angabe der Kategorien, die in Beiträge des jeweiligen Verantwortlichen verwendet werden.

Pflichtangaben abhängig von der Rechtsform

Je nach Art der Gesellschaft müssen spezifische Pflichtangaben vorgenommen werden. Wenn es sich um eine Personengesellschaft handelt, muss beispielsweise der Geschäftsführer nicht wie bei einer GmbH genannt werden, sondern in Form eines Gesellschafters (GbR) oder des Inhabers (Freiberufler), s.o.

Die GmbH

Für eine GmbH müssen neben den Adressangaben folgende Informationen hinterlegt werden:

  • Name der GmbH
  • Nennung des Amtsgerichts mit Registernummer
  • Umsatzsteuer-identnummer (USt.-ID), sofern vorhanden; bei GmbH's in Gründung ist diese teils noch nicht vorhanden; auch bei Kleinstbetrieben gibt es sie oft nicht (dann weglassen).
  • Name des Geschäftsführers

Auf keinen Fall sollte die Steuernummer angegeben werden. Sie ist nicht notwendig und kann andererseits von Dritten missbräuchlich verwendet werden.

Andere Rechtsformen

Für andere Rechtsformen als die GmbH sollten Sie sich schlau machen, welche Angaben erforderlich sind.

Bei Vereinen etwa ist das Registergericht zu nennen und, soweit ich weiß, muss auch eine Vertreterangabe gemacht werden.

Sonstige Angaben: Empfehlungen

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Informationen empfiehlt es sich, weitere Hinweise im Impressum unterzubringen. So lassen sich Haftungsfragen vermeiden oder zumindest reduzieren.

Disclaimer

Der Disclaimer ist recht bekannt und ist seit einigen Jahren auf fast jeder Webseite zu finden. Damit distanziert sich der Verantwortliche von verlinkten Seiten und deren Inhalt. Allerdings sollte der verlinkte Inhalt mindestens einmal – nämlich zum Zeitpunkt der Verlinkung – tatsächlich auch geprüft worden sein. Eine rechtliche Sicherheit hat man damit allerdings noch nicht hergestellt. Das Landgericht Hamburg hatte einst einschieden, dass der Verlinkende im Einzelfall sogar für verlinkte Inhalte haftbar gemacht werden kann. Eine Angabe des Disclaimers ist nicht nur unnötig, sondern kann sogar schädlich sein. Daher empfehlen wir, den Disclaimer im Impressum nicht zu nennen.

Urheberrecht

Damit erklärt man, dass die auf der Website verwendeten Bilder und sonstige Medien dem Urheberrecht unterliegen und nicht einfach frei verwendet werden dürfen. Dazu gehören übrigens auch Texte. Auch kann hiermit erklärt werden, dass man bei einer möglichen (unbeabsichtigten) Urheberrechtsverletzung um Information bittet, um den Verstoß zu beheben. Allerdings ist diese Erklärung kein Schutz vor Abmahnungen, sondern nur eine Willenserklärung. Die Chance auf eine gütliche EInigung steigt so etwas.

Alternative Streitbeilegung

Für alle relevant, die online Waren oder Dienstleistungen verkaufen. Sie müssen auf die alternative Streitbeilegung hinweisen und einen Link auf die Streitschlichtungsstelle der EU anbringen. Zusätzlich können vor allem kleinere Betriebe wählen, ob sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bereit sind oder nicht. Tipp: Den Hinweis bei Verkauf von Waren auf eBay nicht nur in den AGB unterbringen, sondern auch auf der Verkaufsseite selbst. Uns ist ein Rechtsstreit bekannt, wo ein eBay Verkäufer von einem Wettbewerber abgemahnt wurde, weil er die Angabe zur Streitbeilegung nur in den AGB erwähnte. Normalerweise sollte die Nennung in den AGB ausreichen, da ein Kunde ja erst Streit mit einem Händler haben kann, wenn er Kunde ist und somit die AGB gelesen haben muss. Wer auf Nummer sicher gehen will, macht die Angabe auch außerhalb der AGB.

Haftungsausschluss

Ein Passus zum Haftungsausschluss reduziert das Haftungsrisiko. Der Betreiber erklärt, dass eine Haftung für bestimmte Schäden ausgeschlossen wird, sofern etwa keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Allerdings sollte der Haftungsausschluss nur für Inhalte erklärt werden, die kostenfrei und frei zugänglich sind. Ansonsten könnte ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vorliegen. Bei Online-Shops etwa würde mit einem allgemeinen Haftungsausschluss den eigenen AGB widersprochen.

Bildquellen

Sofern Bilder von Dritten verwendet wurden und direkt an den Bildern keine ausreichende Urheberangabe gemacht wurde, sollte diese in einem Abschnitt zu den Bildquellen zu finden sein. Das geht natürlich nur, wenn die Bildquelle selbst das erlaubt. Bei einigen Bildportalen ist es erlaubt, dass diese im Impressum genannt werden. Für Wikipedia-Bilder ist es hingegen nicht ausreichend, die Urheberangabe muss auf der Seite mit dem Bild stattfinden und am besten sogar direkt am Bild (darauf oder darunter).

Fazit

Das Impressum besteht zum einen aus einer von der Rechtsform abhängigen Angabe, die neben der Adresse noch ein paar weitere individuelle Informationen enthält. Darüber hinaus ist das Impressum statisch aufgebaut und bietet Platz für Standardfloskeln, die das rechtliche Risiko des Betriebs einer Internetpräsenz reduzieren helfen. Im Gegensatz zur Datenschutzerklärung kann das Impressum von jedem informierten Laien erstellt werden. Wie sich beim Disclaimer und beim Haftungsausschluss zeigt, sollte man sehr gut informiert sein, um keinen Fehler zu machen.

Kernaussagen dieses Beitrags

Ein Impressum auf einer Webseite muss Angaben zum Verantwortlichen, der Adresse und der Kontaktdaten enthalten, um rechtlich korrekt zu sein.

Um rechtliche Probleme auf deiner Website zu vermeiden, solltest du dich über Urheberrecht, Haftungsausschlüsse und die richtige Kennzeichnung von Bildern informieren.

Ein Impressum ist wichtig für jede Webseite und kann von jedem erstellt werden, aber es sollte trotzdem sorgfältig und korrekt sein.

Über diese Kernaussagen

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