Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) schüttet auch Geld an Online Autoren & Blogger aus. Voraussetzung sind personalisierte Zählpixel, die in Beiträge eingebaut werden müssen.

Was sind Zählpixel der VG Wort?
Blogger und andere online Autoren erhalten nur eine Ausschüttung durch die VG Wort, wenn innerhalb eines Abrechnungsjahres eine Mindestanzahl an Aufrufen pro Beitrag erreicht wurde. Ein Abrechnungszeitraum beginnt am 01.01. und endet am 31.12. eines Jahres. Die Mindestzahl an Aufrufen war zuletzt 1500 pro Beitrag. Das bedeutet, jeder Beitrag, der seltener gelesen bzw. angezeigt wurde, ist für eine Ausschüttung nicht relevant.
Ferner gibt es eine Staffel für Auszahlungen. Wenn ein Text deutlich öfter als 1500 Mal in einem Browser angezeigt wurde, dann gibt es auch mehr Geld als den Mindestsatz. Damit die VG Wort feststellen kann, wie oft ein Artikel aufgerufen wurde, muss jeder Autor einen Link der Verwertungsgesellschaft in seine Texte einbauen. Pro Autor und Beitrag ist ein anderer Link zu verwenden, er ist also personalisiert! Daher heißen Zählpixel auch Zählmarken, denn sie tun nichts anderes als Zugriffe zu zählen. Auch Tracker nutzen Zählpixel, allerdings aus anderen Gründen und mit anderen Empfängern und damit datenschutzrechtlich bedenklich.
Wo und wie erhält man Zählpixel?
Die Zählpixel gibt es bei der VG Wort kostenfrei und zwar im sogenannten TOM Portal. Man muss sich zunächst dort registrieren und kann dann über den Menüpunkt METIS bis zu 100 Zählmarken auf einmal bestellen. Man erhält per Download eine CSV-Datei, die die Links zu den Zählmarken darstellen.
So funktionieren Zählmarken
Das Prinzip ist ganz einfach: Zunächst lädt sich ein Blogger Zählmarken im T.O.M.-Portal herunter. Dann fügt er in jeden seiner Beiträge einen Link ein, und zwar im Body-Bereich des HTML-Dokuments. Jeder Link darf dabei nur einmal verwendet werden, also pro Text ein anderer der VG Wort Links!
Der Link zeigt nun auf den Server der VGWort und wird als Bild per img Tag in das HTML File eingebunden. Sobald das Dokument aufgerufen wird, in dem der Verweis enthalten ist, kann die VG Wort damit feststellen, dass das Dokument aufgerufen wurde und den Zähler für die Anzahl der Aufrufe inkrementieren, also um eins erhöhen. Denn das Bild wird ja geladen. Damit die Seite nicht durch ein sichtbares Bild verschandelt wird, dessen Aufgabe ja nur das Zählen von Zugriffen ist, liefert die VG Wort ein 1×1 Pixel goßes Bild zurück. Weiterhin ist der img-Tag mit einer CSS Angabe versehen, die das Image unsichtbar macht.
Prüfung durch die VG Wort
Die VG Wort schaut nun am Ende des Jahres, welche Zählpixel die Mindestzahl an Aufrufen erreicht haben. Eigentlich tut sie das nicht, denn erst muss der Autor selbst prüfen, welche Beiträge berechtigg für eine Ausschüttung sind, etwa über Google Analytics oder eine andere Analysemethode. Dann meldet der Textautor an die VG-Wort die Zählmarken dieser Texte zurück und zwar bis zum 31.01. des Folgejahres.
Private Identifikatoren
Damit nicht jede x-beliebige Person sich über die Anzeige des HTML Quellcodes die Zählmarken rausfischen und melden kann, liefert die VG Wort auch private Identifikatoren beim Download mit und genau diese müssen zurückgemeldet werden! Dabei kann in METIS immer nur eine Rückmeldung auf einmal gemacht werden, also ein Link pro abgeschicktem Formular. Danke für diese fortschrittliche Methode, VGWort!
Letztendlich schaut die Verwertungsgesellschaft Wort für die zurückgemeldeten Zählpixel, welche davon wirklich berechtigt sind. Beispielsweise muss sich der Text auf einer deutschen Seite befinden (die Textsprache hingegen ist egal!). Außerdem wird die Zahl der Zugriffe geprüft, zum einen um das Minimum zu verifzieren und zum anderen, um evtl. eine höhere Auszahlungsstufe zu rechtfertigen.
Praktische Tipps zum Einbau von Zählmarken in eigenen Texten gibt es in einem eigenen Artikel.
Datenschutz
Aus DSGVO-Sicht sind Zählpixel der VG Wort erlaubt, und zwar ohne Einwilligung und ohne Opt-Out. Schließlich kann die Autorenvergütung für online Texte im Internet nur mit Hilfe von VG Wort Zählpixeln ermittelt werden. Dies gilt vor allem, wenn diese Pixel ohne Cookies eingesetzt werden bzw. wenn nur Sitzungs-Cookies verwendet werden, um eine illegitime Doppelzählung (und somit Verfälschung der Abrechnung) zu vermeiden.
Update: Mit Inkrafttreten des TTDSG am 01.12.2021 verschärft sich die Cookie-Problematik. Ob hiervon auch der VG Wort Zähler betroffen ist, wird die Zukunft zeigen.
PS: Dies ist ein älterer Beitrag.