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Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.

Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.

Nachricht an VG WortMailtext anzeigen

Betreff: Datenschutzprobleme mit dem VG Wort Dienst(METIS)
Guten Tag,

als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.

Bitte beheben Sie dieses Problem!

Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Wenn der Klick auf den Button keine Mail öffnet, schreiben Sie bitte eine Mail an info@vgwort.de und weisen darauf hin, dass der VG Wort Dienst von datenschutzfreundlichen Browser blockiert wird und dass Online Autoren daher die gesetzlich garantierten Einnahmen verloren gehen.
Vielen Dank,

Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.

PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.
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YouTube-Video-Plugin: Datenschutzrisiken & Alternativen

Deutsche Version (Original)
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Das YouTube-Video Plugin ist nicht datenschutzfreundlich. Es nutzt immer Cooki5es und analysiert dazu auch noch den Nutzer. Das alles, ohne dass ein Video abgespielt wird. Auch mit Einwilligung ist der rechtssichere Einsatz nicht möglich, dank Google. Somit gilt für dieses Plugin das gleiche wie eigentlich für alle Google-Plugins Wer es nutzt, setzt sich erheblichen rechtlichen Risiken aus und hält Datenschutz eher nicht ein.

Selbst bei Verwendung der Adresse youtube-nocookie.com setzt YouTube unverschämterweise ein Cookie (mit dem Namen CONSENT). Dieses Cookie ist absolut überflüssig und bedarf somit einer Einwilligung.
Weiterhin sendet das YouTube Plugin alle paar Sekunden eine Botschaft an Google, auch wenn gar kein Video abgespielt wird oder wurde.

Fun Fact (es wäre lustig, wenn es nicht so traurig wäre): Laut Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google wird das genannte Cookie verwendet, um "um die Cookie-Entscheidungen des Nutzers zu speichern“. Komischerweise gibt es gar keine Einwilligungsabfrage im YouTube-Video-Plugin.

Zudem lädt das YouTube-Plugin auch noch Google Fonts nach. Sicher haben Sie von den Massenabmahnungen zu Google Fonts gelesen oder davon gehört.

YouTube-Videos ohne die No-Cookie Einstellung sind eine noch schlechtere Idee, wie ich schon vor längerem beschrieben habe. Lesen Sie dort, warum YouTube-Video-Plugins einer Einwilligung bedürfen. Es geht nicht nur um Cookies.

Das YouTube Plugin verwendet ein Cookie, obwohl es keines verwenden will/soll/braucht. Dieses Cookie wird für eine Einwilligungsabfrage verwendet, die es nicht gibt.

Details: Siehe Beitrag.

Die oben erwähnte Ping-Nachricht an Google alleine ist ein Grund für ein Einwilligungserfordernis. Schauen Sie doch mal in den Art. 6 Abs. 1 DSGVO. da bleibt als Rechtsgrundlage außer der Einwilligung nur das berechtigte Interesse übrig. Wie der Name sagt, muss Ihr Interesse berechtigt sein. Wieso es berechtigt sein soll, dass Google von Ihnen ohne Not meine Daten geliefert bekommen soll, müssten Sie mir mal erklären.

All dies sind Gründe, die dafür sprechen, entweder eine Einwilligung für ein YouTube-Video abzufragen oder nur ein Vorschaubild zu verwenden, welches dann auf die Videoplattform verlinkt.

Übrigens habe ich noch keine einzige Einwilligungsabfrage für YouTube-Videos gesehen, die mir rechtskonform zu sein scheint. Siehe meine Checkliste für Einwilligungsabfragen. Alleine schon der obligate Hinweis auf eine Widerrufsmöglichkeit sowie die korrekte Ausführung dieses Widerrufs sind oft nicht vorhanden.

Am besten verwendet man Plugins von Google gar nicht, auch nicht das YouTube-Video-Plugin.

Statt dessen bietet sich das eben genannte Vorschaubild mit Verlinkung auf die Videoplattform der Wahl an. Vimeo ist übrigens auch nicht besser. Daher empfehle ich allen, die unbedingt ein Video auf ihrer Website einbinden möchten, die Videodatei lokal einzubinden.

Lokal heißt bei sehr kleinen Videos, dass die Videodatei auf nahezu jedem beliebigen Webspace liegen kann. Kostet Ihr Webspace nur 99 Cent pro Monat, dann ist Ihre Website anscheinend so unbedeutend, dass ich mir die Frage nach dem Sinn eines Videos stelle.

Vorteile einer lokalen Videoeinbindung

Für die, die auf der Suche nach einer stabilen, schnellen und datenschutzkonformen Lösung sind, bietet es sich an, Videos lokal auf dem eigenen Server oder Webspace einzubinden. Besonders bei kleineren Videodateien ist dies somit ein praktikabler Ansatz, da der Webspace in der Regel nicht viel Speicherplatz benötigt und kostengünstig zur Verfügung steht. Bei größeren Videodateien ist ein zuverlässigerer Webspace erforderlich, der eine hohe Verfügbarkeit und Ladegeschwindigkeit gewährleisten kann. Hierfür eignet sich ein Webspace bei einem deutschen Provider, der ausreichende Sicherheitsmaßnahmen und Datenschutzrichtlinien beachtet. Heutzutage haben fast alle Provider einen sehr guten Standard, der für Ihre Zwecke absolut ausreichend sein dürfte. Ich empfehle übrigens ALL-INKL. Gehen Sie nicht zu Strato oder 1 & 1. Dort mögen die Preise anfangs attraktiv erscheinen. Wenn Sie aber mal ein Paket kündigen möchten, geht der Ärger los. Strato hatte beispielsweise die Methode, leere Pakete (also die Hülle um einen gekündigten Vertrag) bestehen zu lassen. Dabei wurde der Kunde weiterhin belastet und musste Geld für eine Leistung bezahlen, die im Wesentlichen aus der Bereitstellung einer leeren Hülle bestand.

Nicht jedes Plugin ist praxistauglich.

Bei größeren Videos empfehle ich einen halbwegs guten Webspace bei einem deutschen Provider. Halbwegs gut heißt, dass man 2,99 Euro pro Monat ausgibt. Ich habe das mal getestet, und zwar zusammen mit einem deutschen Provider und Anbieter von Webspace.

Mein Video-Plugin funktioniert und ist zu 100 % datenschutzkonform. Sie sind Herr oder Dame über Ihre Daten.

Auf meinen Beitrag, in dem ich das Video-Plugin vorstellte, gab es zahlreiche Rückmeldungen. Ich bat auch darum, denn es sollten ja möglichst viele Menschen das Video „gleichzeitig“ ansehen. Anscheinend waren alle zufrieden, nachdem ein paar technische Hakeleien meinerseits ausgeräumt waren.

Ich bin der Meinung, dass die meisten auf Webseiten eingebundenen Videos keinen Mehrwert erzeugen. Bevor man meint, seine Webseite mit allen möglichen Medien zukleistern zu müssen und damit rechtliche Risiken einzugehen, wäre vielleicht eine Messung der Zugriffszahlen nicht so verkehrt. In dem Zusammenhang empfehle ich Matomo für Website-Statistiken. Sicher weiß Ihre Werbeagentur auch, wie man die Abspielversuche von Videos zählen kann. Falls nicht, sollten Sie die Agentur wechseln oder das Video einfach weglassen (man kann es ja immer noch verlinken).

Wenn Sie Google Analytics nutzen, dann tun Sie dies sicher äußerst ungern. Denn damit ist Ärger quasi vorprogrammiert. Auf die Spitze treiben lässt sich dies nur, indem der Google Consent Mode verwendet wird. Diesen Modus möchte ich als asozial und respektlos bezeichnen. Sie werden dadurch zum Deppen von Google gemacht. Google erhält immer alle anfallenden Daten, Sie aber nur Datenmüll oder aggregierte Statistiken ohne echten Mehrwert. Zudem steigt für Sie das Rechtsrisiko. Datenschutz schlecht, Marketing aber auch, weil gute mit schlechten Daten vermischt werden.

Ist es eigentlich eine gute Idee, einen Video-Player in Briefmarkengröße (ich übertreibe etwas) auf der Website einzubinden? Auf meinem PC-Monitor sieht es sehr unglücklich aus, wenn 80 % des Platzes ungenutzt bleiben, während das Video in einem mickrigen Bildbereich abgespielt wird. Das Problem wird dadurch gelöst, dass das Video nicht auf der Website selbst eingebunden wird. Oder wenn, dann eben ohne YouTube Plugin.

Häufig geht es beim Einsatz von Plugins nicht nur um die technische Machbarkeit, sondern auch um die rechtlichen und datenschutztechnischen Implikationen, die solche Tools mit sich bringen. Insbesondere wenn es um die Integration von YouTube-Videos und anderen Drittanbieter-Diensten geht, ist Vorsicht geboten, da die rechtlichen Anforderungen beim Datenschutz und die Nutzung von Daten immer strenger werden. Nicht unerwähnt bleiben soll die KI-Verordung (AI Act). Immerhin wertet Google die Inhalte von YouTube-Videos mit Künstlicher Intelligenz aus.

Warum weniger oft mehr ist

Im heutigen Digitalzeitalter neigen viele dazu, ihre Websites mit allen möglichen Medien und interaktiven Elementen zu überfrachten, um eine hohe Aufmerksamkeit und Interaktivität zu erzielen. Doch nicht jedes Medium trägt wirklich zur Verbesserung der Benutzererfahrung bei. In vielen Fällen führen übermäßige Video- und Multimedia-Inhalte zu einer Überlastung der Website und beeinträchtigen die Benutzerfreundlichkeit. Eine langsame Ladezeit oder technische Probleme können dazu führen, dass Nutzer die Seite verlassen, bevor sie überhaupt den Inhalt konsumiert haben. Das Stichwort SEO sei hier erwähnt. Denn Suchmaschinen mögen es gar nicht, wenn deren Crawler lange brauchen, um Ihre Webseite einzulesen.

Es erscheint daher mehr als sinnvoll, die tatsächliche Notwendigkeit von Videos und anderen Medien auf der Website zu hinterfragen. Wer unbedingt ein Video integrieren möchte, sollte zunächst die Zugriffszahlen und das tatsächliche Interesse an diesem Video messen. Moderne Analysetools wie Matomo bieten eine detaillierte Auswertung des Nutzerverhaltens und können helfen, die Effektivität eines Videos zu überprüfen. Wenn Sie also schon in Video-Content investieren wollen, sollten Sie sicherstellen, dass er einen echten Mehrwert bietet und nicht nur aus SEO- oder Marketinggründen eingebunden wird. Oft tritt der gegenteilige Effekt ein.

Die Nutzererfahrung optimieren

Ein weiterer Punkt ist die Gestaltung des Video-Players auf der Website. Zu kleine oder schlecht platzierte Video-Player, die nur einen Bruchteil des Bildschirms ausfüllen, können das Nutzererlebnis erheblich beeinträchtigen. Eine Videoschnittstelle, die das Nutzerverhalten berücksichtigt und sich nahtlos in das Design der Website einfügt, sorgt für eine angenehmere Benutzererfahrung. Wenn Sie darauf achten, dass der Player eine ausreichende Größe hat und für die Anzeige auf verschiedenen Bildschirmgrößen optimiert ist, können Sie dazu beitragen, die Nutzerzufriedenheit zu erhöhen. Dort, wo kein Player ist, ist die Sache allerdings noch einfacher. Stichwort: Vorschaubild, oder.

Allerdings sollte dies auch in einem Kontext gesehen werden, bei dem der Inhalt des Videos für die Website-Besucher tatsächlich wertvoll ist. Es bringt wenig, wenn Videos auf der Seite eingebunden werden, nur um „mehr Content“ zu liefern, ohne dass dieser Content echte Relevanz oder Nutzen bietet.

Wer immer noch ein Freund von Google ist, der möge folgendes bedenken:

  • Google interessiert sich nicht für Ihr Wohlergehen, sondern nur für Ihre Daten.
  • Google ist ein Sünder.
  • Google war schon "immer" böse. Siehe "The Billion Dollar Code". Dort wird plastisch dargestellt, wie eine deutsche Firma in den 90er Jahren von Google um Ihren Quellcode "gebracht wurde, damit Google ein Produkt namens "Google Earth" als seine eigene Errungenschaft ausgeben und herausgeben konnte.

Wenn Sie mal wieder ein Google reCAPTCHA auf einer Webseite sehen: Klicken Sie auf irgend welche Bilder und nicht auf die "Busse" oder "Verkehrsschilder", wenn Sie dazu aufgefordert werden. Google reCAPTCHA lässt Sie auch so weiter. Es geht Google nur darum, über Ihre Eingaben Ihr Wissen abzugreifen und die Google-KI aufzuschlauen sowie Ihr Verhalten tiefgehend zu analysieren.

Kernaussagen dieses Beitrags

Das YouTube-Plugin setzt immer Cookies und sendet Daten an Google, auch ohne Videoabspielung.

Selbst mit "nocookie" wird ein Cookie gesetzt, der eine Einwilligung benötigt.

Der Einsatz des Plugins birgt rechtliche Risiken und Datenschutzbedenken.

Für kleine Videos, die selbst betrieben werden, reicht ein günstiger Webspace.

Vermeiden Sie Google Analytics und YouTube Plugins, da diese datenschutzrechtlich bedenklich sind.

Über diese Kernaussagen

Computer-generiertes Bild
Alle Bilder in diesem Beitrag wurden von einem Computer-Programm erzeugt. Verwendet wurde das selbst entwickelte KI-System von Dr. DSGVO, ähnlich zu Midjourney. Die Bilder dürfen auf Webseiten frei verwendet werden, mit der Bitte, eine Verlinkung auf diesen Blog zu setzen.
Wer schreibt hier?
Mein Name ist Klaus Meffert. Ich bin promovierter Informatiker und beschäftige mich seit über 30 Jahren professionell und praxisbezogen mit Informationstechnologie. In IT & Datenschutz bin ich auch als Sachverständiger tätig. Ich stehe für pragmatische Lösungen mit Mehrwert. Meine Firma, die IT Logic GmbH, berät Kunden und bietet Webseiten-Checks sowie optimierte & sichere KI-Lösungen an.
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Kommentare von Lesern

Die Kommentare drücken die Meinungen der jeweiligen Kommentargeber aus
  1. Flo

    Gerade geprüft bei Einbindung von YouTube-Videos über die youtube-nocookie-Domain: Da werden jetzt 19 (!) Cookies geladen.

    Vor ein paar Jahren war das noch ohne Cookies möglich, wenn ich mich richtig erinnere.

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