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Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.

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Nachricht an VG WortMailtext anzeigen

Betreff: Datenschutzprobleme mit dem VG Wort Dienst(METIS)
Guten Tag,

als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.

Bitte beheben Sie dieses Problem!

Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Wenn der Klick auf den Button keine Mail öffnet, schreiben Sie bitte eine Mail an info@vgwort.de und weisen darauf hin, dass der VG Wort Dienst von datenschutzfreundlichen Browser blockiert wird und dass Online Autoren daher die gesetzlich garantierten Einnahmen verloren gehen.
Vielen Dank,

Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.

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Bullshit-Rückblick Oktober 2021 und Vorschau

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Wie Google Analytics ohne Einwilligung genutzt werden kann, zeigt einer meiner Beiträge. Das Erstellen eines digitalen Fingerabdrucks könnte in Konflikt mit dem TTDSG geraten. Prominente haben manchmal merkwürdige Ideen, wenn es um Datenschutz geht. Ein Leben ohne Facebook ist möglich und macht Spaß.

Zahlreiche Zuschriften erreichten mich im Oktober. Jedes Mal entstand etwas Gutes daraus. Darüber hinaus gab es wieder zahlreiche Beiträge zum digitalen Datenschutz. Schreiben Sie mir, wenn es ein Thema gibt, das genauer betrachtet werden sollte. Aktuell auf der TODO-Liste: Mikrozellen-Targeting durch die Deutsche Post. Das Thema wurde mir von einem Leser von Dr. DSGVO vorgeschlagen.

Device Fingerprinting

Interessanterweise gab es gleich mehrere Kontakte, die wissen wollten, ob das Erstellen eines digitalen Fingerabdrucks den Abruf von Informationen gemäß ePrivacy-Richtlinie bedeutet.

Dies erscheint zunächst weit hergeholt, denn die Abfrage der Bildschirmauflösung hat erst einmal wenig bis gar nichts mit dem zu tun, was als Cookie bekannt ist.

Jedoch gibt es ein Papier der Artikel 29 Gruppe, der Vorgängerin des Europäischen Datenschutzausschusses. Ich werde hierzu einen Beitrag schreiben, denn ich bin der Meinung, dass ein reduzierter virtueller Fingerabdruck ohne Speicherung einer vollen IP-Adresse vereinbar mit der ePrivacy-Richtlinie bzw. dem § 25 TTDSG ist.

Mein Beitrag zum Browser Fingerprint berücksichtigt die Stellungnahme der Artikel 29 Gruppe nun.

Datenschutzfreundliche interaktive Karte

Mein Ersatz für Google Maps für die Nutzung auf eigenen Webseiten wird immer öfter genutzt. Die Lösung basiert auf OpenStreetMap. Anders ist, dass keinerlei Datenübermittlungen zu Dritten stattfinden und natürlich nicht mehr Daten verarbeitet werden als technisch notwendig.

Regelmäßig erhalte ich Rückmeldungen von Personen, die die Karte für eigene Webseiten oder auch für Kunden nutzen. Vielen Dank dafür! So konnten einige Problemchen behoben werden.

Der Konfigurator liefert ein Plugin, mit dem für eine gegebene Adresse der Standort auf der Karte angezeigt werden kann. Aufgrund einer Rückmeldung eines Nutzers kam jetzt eine Möglichkeit hinzu, das Zoomen der Karte beim Herüberfahren mit der Maus zu unterbinden. Das ergibt insbesondere für responsive Ansichten auf Smartphones Sinn.

Google Analytics ohne Einwilligung nutzen

Die Standradvariante von Google Analyse kann in keiner möglichen Konfiguration ohne Einwilligung genutzt werden, behaupte ich.

Mit einer technischen Erweiterung kann aber sichergestellt werden, dass Google keine personenbezogenen Daten erhält und keine Cookies genutzt werden. Somit entfällt die Einwilligungspflicht.

Ein Leben ohne Facebook

Facebook ist ein rein gewinnorientiertes Unternehmen, welches moralischen Fragen nicht nachgeht, so scheint es. Dies unterstütze ich nicht und habe mein Facebook Konto gelöscht.

Sagen zu Facebook Tschüs und löschen auch Sie Ihr Konto. Mehr Zeit für die wirklich wichtigen Dinge im Leben. Weniger bis keine Daten mehr für Facebook und dessen fragwürdigen Geschäftsmodelle.

Wie entstehen Datenschutztexte auf Webseiten?

Viele Kunden eines Datenschutzbeauftragten, den ich unterstütze, fragen immer wieder nach Datenschutztexten.

Die Erwartung ist, dass ein solcher Text für jedes beliebige Tool geliefert wird, und dann ist alles gut.

Dass das so nicht funktionieren kann, schildert mein Beitrag etwas detaillierter und ermuntert jeden, die Datenschutztexte selber zu schreiben.

Ein Promi, der Datenschutz und Nachrichten ignoriert

Ein Promi schreibt auf seiner Webseite in epischer Länge, dass er nicht kontaktiert werden möchte. Dumm nur, dass er als Verantwortlicher für Webseite und Datenschutz aus mindestens drei Rechtsvorschriften heraus erreichbar zu sein hat.

Zudem verweigert er Auskunftsgesuche nach Art. 15 DSGVO. Noch merkwürdiger ist, dass er intelligent genug wäre zu wissen, was richtig ist. Zudem kritisiert er regelmäßig und scharf andere, oft zurecht. Dann sollte er wenigstens selber Hinweise ernst nehmen, die ihm zeigen, dass er Nachbesserungsbedarf hat.

Nun wird es wohl bald eine juristische Auseinandersetzung geben, die auch die Datenschutzprobleme auf seiner Webseite aufgreifen wird.

Vortrag zu ausgesuchten Datenschutzproblemen auf Webseiten

Mein online Vortrag vor über 100 Datenschutzbeauftragten thematisierte nicht nur ausgesuchte Probleme mit dem Datenschutz auf Webseiten, sondern auch mögliche Lösungen.

Wieder einmal räumte ich (nebenbei) mit dem Missverständnis auf, dass Cookies Textdateien seien. Cookies sind keine Textdateien.

Außerdem war Raum für die Sensibilisierung der Gefahren, die bei rechtswidrigen Webseiten drohen. Kaum jemand (in Deutschland, nicht in der Runde der Vortragsteilnehmer) scheint zu wissen, dass eine normale Unternehmens-Webseite öffentlich einsehbar ist und jederzeit untersucht und kritisiert werden kann.

Gastbeitrag zu Google Ads

Michael Hammer hat einen Gastbeitrag zu Google Ads veröffentlicht.

Ich gebe mit diesem Format anderen eine Stimme, die wie in diesem Fall eine andere Perspektive haben als ich. So soll die Möglichkeit geschaffen werden, vorhandene Lösungen zu bewerten, deren Nutzen und deren Risiken zu ermitteln.

Google Ads bietet viele Möglichkeiten, ist aber auch oft eine eher suboptimale Alternative. Wann Google Ads sich lohnen können, schreibt Michael Hammer.

Ausblick

Im November wird es Beiträge zum TTDSG geben, das ab 1. Dezember 2021 in Deutschland in Kraft treten wird. Lesen Sie schon jetzt, warum Toaster auch weiterhin ohne zentrale Einwilligungsverwaltung á la TTDSG funktionieren.

Aus laufenden Verfahren zum digitalen Datenschutz wird es wahrscheinlich auch wieder einiges an Erkenntnissen zu berichten geben, ohne zu sehr in die Details gehen zu können.

Wie wäre es, wenn Sie darüber nachdenken, ob Sie wirklich die Dienste von Google, Facebook usw. benötigen und sich von einigen verabschieden? Google ist böse, ist meine feste Überzeugung, die ich in einem Artikel belegen werde.

Ich werde mir zudem ein Fairphone besorgen, ganz ohne Google Apps, und darüber berichten. Was tun Sie für unser Land, indem Sie die Datenlieferungen an Internetkonzerne nicht weiter laufen lassen? Die Beeinflussung von Meinungen und Wahlen durch Monopolisten dürfte mittlerweile als erwiesen angesehen werden können.

Kernaussagen dieses Beitrags

Der Autor setzt sich für Datenschutz ein und zeigt alternative Lösungen zu Google-Diensten auf, die ohne Einwilligung der Nutzer funktionieren können.

Der Text handelt von den Herausforderungen des Datenschutzes im Internet, insbesondere auf Webseiten, und gibt Tipps zur Verbesserung der Datenschutzpraktiken.

Man sollte über den Gebrauch von Google, Facebook etc. nachdenken und diese Dienste reduzieren, um die Beeinflussung der Meinungen und Wahlen durch Konzerne zu minimieren.

Über diese Kernaussagen

Bullshit Basics
Dies war ein Beitrag aus der Kategorie Bullshit Basics.
In dieser Kategorie werden weit verbreitete Unwahrheiten oder Falschwissen thematisiert und durch Fakten aufbereitet.

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