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Leider wird dadurch auch der Dienst von VG Wort blockiert. Online-Autoren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Beiträge oft genug aufgerufen wurden. Um dies zu messen, muss vom Autor ein Dienst der VG Wort eingebunden werden. Ohne diesen Dienst geht der gesetzliche Anspruch für den Autor verloren.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.

Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.

Nachricht an VG WortMailtext anzeigen

Betreff: Datenschutzprobleme mit dem VG Wort Dienst(METIS)
Guten Tag,

als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.

Bitte beheben Sie dieses Problem!

Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Wenn der Klick auf den Button keine Mail öffnet, schreiben Sie bitte eine Mail an info@vgwort.de und weisen darauf hin, dass der VG Wort Dienst von datenschutzfreundlichen Browser blockiert wird und dass Online Autoren daher die gesetzlich garantierten Einnahmen verloren gehen.
Vielen Dank,

Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.

PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.
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Google Analytics ohne Cookies verwenden

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Wer Google Analytics möglichst datenschutzkonform nutzen möchte, muss auf Cookies verzichten. Dazu muss der Code zum Einbinden von Google Analytics angepasst werden.

Cookies in Google Analytics deaktivieren

Zum Ausschalten aller Cookies muss der Parameter storage auf den Wert none gesetzt werden. Das geht so:

ga('create', 'UA-XXXXX-Y', {
  'storage': 'none'
});

Lediglich die _gac_<property-id> Cookies können mit folgendem Code deaktiviert werden:

ga('create', 'UA-XXXXX-Y', {
  storeGac: false,
});

Web Storage verwenden

Statt herkömmlichen Cookies kann eine Web Storage aktiviert werden. Diese wird auch als Local Storage bezeichnet. Web Storage wird auch als Super Cookie bezeichnet. Das trifft es ganz gut, weil damit mehr Informationen als mit Cookies im Endgerät des Nutzers gespeichert werden können. Für Web Storage gilt aus Datenschutzsicht somit das gleiche wie für First-Party Cookies. Eine Einwilligung ist demnach notwendig, bevor das Tool geladen werden darf.

Die Local Storage kann für Google Analytics mit diesem Code aktiviert werden:

var GA_LOCAL_STORAGE_KEY = 'ga:clientId';

if (window.localStorage) {
  ga('create', 'UA-XXXXX-Y', {
    'storage': 'none',
    'clientId': localStorage.getItem(GA_LOCAL_STORAGE_KEY)
  });
  ga(function(tracker) {
    localStorage.setItem(GA_LOCAL_STORAGE_KEY, tracker.get('clientId'));
  });
}
else {
  ga('create', 'UA-XXXXX-Y', 'auto');
}

ga('send', 'pageview');

Einwilligung erforderlich?

Ohne Cookies besteht zumindest die Möglichkeit, dass eine Einwilligung nicht notwendig ist. Bei Google Produkten ist allerdings generell die Gefahr der Intransparenz gegeben. Demnach würde ein Verstoß von Art. 12 DSGVO gegeben sein. Dieser ließe sich nur durch eine Einwilligungsabfrage mildern oder ggfs. heilen.

Je nach gewählten Einstellungen für Analytics ist eine Einwilligungspflicht jedenfalls anders zu beurteilen. Die französische Datenschutzbehörde hat jedenfalls Google Analytics für generell rechtswidrig erklärt. Die Datenschutzbehörde aus Österreich hat festgestellt, dass der Einsatz des Tools ohne Einwilligung alleine wegen des Datentransfers in die USA nicht erlaubt ist.

Wer auf Nummer sicher gehen will, wählt lieber einen anderen Tracker. Die Datenqualität von Google Analytics ohne Cookies lässt jedenfalls zu wünschen übrig.

Wer schreibt hier?
Mein Name ist Klaus Meffert. Ich bin promovierter Informatiker und beschäftige mich seit über 30 Jahren professionell und praxisbezogen mit Informationstechnologie. In IT & Datenschutz bin ich auch als Sachverständiger tätig. Ich stehe für pragmatische Lösungen mit Mehrwert. Meine Firma, die IT Logic GmbH, berät Kunden und bietet Webseiten-Checks sowie optimierte & sichere KI-Lösungen an.
Bitte nutzen Sie bei Verwendung meiner Ergebnisse die Quellenangabe oder verlinken Sie gut wahrnehmbar auf diesen Artikel:
Quelle: Klaus Meffert, Dr. DSGVO Blog, Link: https://dr-dsgvo.de/google-analytics-ohne-cookies-nutzen
Einen Kurzlink oder eine Bestätigung für Ihre Quellenangabe erhalten Sie kurzfristig auf Anfrage. Ein Teilen oder Verteilen dieses Beitrags ist natürlich ohne weiteres möglich und gewünscht.

Kommentare von Lesern

Die Kommentare drücken die Meinungen der jeweiligen Kommentargeber aus
  1. Anonym

    Hallo Herr Meffert,
    danke für den gut verständlichen Input. Spätestens 2024 ist ja auch bei Google mit den Cookies Schluss, bei anderen ja jetzt schon. Ich habe eine Frage: Hängt Local Storage mit serverseitigem Tracking als Lösung der Zukunft zusammen oder ist das getrennt zu betrachten? Und kann ich Local Storage mit GA4 verbinden, so dass die Client-Daten vorher verschlüsselt sind bevor Sie an GA übergeben werden, was ja dann DSGVO-konform wäre, oder?

    Vielen Dank schon mal.
    Beste Grüße
    Mario Thurm

    • Dr. DSGVO

      Hallo Herr Thurm,

      Google hatte schon mal angekündigt, Cookies abschaffe zu wollen. Die Frist war schon vorbei bzw. wurde wieder zurückgenommen. Genauso kann es wieder laufen. Ich glaube Google nicht wirklich.

      LocalSorage ist auch ein Gerätezugriff. Es ist wie ein Cookie zu werten.

      Sobald Sie Google (etwa GA4) auf Ihrer Webseite einbinden, geben Sie damit die IP-Adresse Ihrer Besucher an Google weiter. Diese ist ein personenbezogenes Datum. Damit besteht bereits ein Problem, egal ob mit oder ohne Cookies/LocalStorage/Web Storage.

      Wenn Sie Server Side mit Google sprechen und auf alles Mögliche achten (neben Verschlüsselung/Voll-Pseudonymisierung auch auf zufälligen Zeitversatz der Tracking Requests), dann kann das DSGVO-konform sein. Mit weniger Aufwand erhalten Sie bessere und rechtssicherere Ergebnisse mit anderen Tools rein europäischer Anbieter.

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