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Datenschutzverstöße aus Sicht von Rechtsanwalt und von Datenschützer: Diskussion im Datenschutz Deluxe Podcast

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Welche Konsequenzen können Datenschutzverstöße haben? Diese Frage haben Henning Koch und ich unter Moderation von Frank Kremin diskutiert, der die Rolle des Webseiten-Betreibers eingenommen hat.

Datenschutzverstöße können in vielfältiger Weise auftreten und bekämpft werden. In einer Dreierrunde aus Datenschützer, Anwalt und Verantwortlichem für eine Webseite besprechen wir das Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

Wieder einmal hat sich Frank eines Kaisers bedient, nachdem er in einer vorigen Folge des Podcasts Datenschutz Deluxe die historische Figur Julius Caesar zitiert hat. Mit einem Zitat leitet er in das Thema ein.

Im konstruktiven Gespräch klären wir, welche Möglichkeiten wer hat, wenn Datenschutzverstöße auf Webseiten (oder anderswo) vorliegen. Wir, das sind diesmal Frank, ich und Henning Koch als unser Gast. Er betreibt einen eigenen Podcast namens Herr Koch hat Recht. Zufällig hatten wir uns bei einer nach dem Podcast stattfindenden Datenschutz-Fachtagung zusammengefunden, bei der ich einen Vortrag zu einwilligungspflichtigen Cookies gemäß TTDSG hielt.

Zum einen reden wir über den Wettbewerbsverstoß, gegen den ein Wettbewerber vorgehen kann, und der nur für Unternehmer als Empfänger einer juristischen Nachricht relevant ist. Die außergerichtliche Einigungsmöglichkeit ist die Abmahnung. Herr Koch (Rechtsanwalt) bestätigt, dass diese Form der rechtlichen Auseinandersetzung insofern etwas eingeschränkt ist, als dass der Initiator des Rechtsvorgangs einen Gegenschlag befürchten muss.

Eine Abmahnung kann ferner von Privatpersonen gegen den Verantwortlichen für eine Webseite erlassen werden, wenn der Person beim Besuch der Webseite Datenschutzverstöße begegnet sind. Daraus wiederum kann eine Klage vor Gericht werden. Dies führte beispielsweise dazu, dass einer Person 100 Euro Schadenersatz zugesprochen wurden. Zusätzlich musste die Beklagte die Kosten des Verfahrens tragen und es unter Androhung eines Ordnungsgelds unterlassen, weiterhin Google Fonts einzusetzen. Das genannte Verfahren kam ohne Sachverständigen aus, dessen Rolle wir im Podcast ebenfalls diskutieren.

Beschwerden bei Behörden können von jeder Person eingereicht werden. Üblicherweise sind dies keine Wettbewerber (auch wenn sie dies in Ihrer dann eher verschleierten Zweitfunktion neben der Funktion als betroffene Person sein können). Vielmehr reichen üblicherweise Privatpersonen eine Beschwerde bei einer Behörde ein. Aus einer Beschwerde kann ein Klageverfahren einer beschuldigten Organisation gegen die Behörde hervorgehen, etwa, wenn es um die Höhe des Bußgelds geht.

Dahingegen ist eine Datenpanne Anlass für den Verursacher eines speziellen Verstoßes, bei dem Daten von Personen in signifikanter Weise unrechtmäßig an Dritte gelangten, eigeninitiativ eine Meldung bei einer Behörde zu machen.

Das Auskunftsgesuch steht jeder betroffenen Person zu, die das Gefühl hat, dass ihre personenbezogenen Daten möglicherweise auf unrechtmäßige Weise verarbeitet wurden. Mit der Antwort, die bei berechtigtem Gesuch jedem zusteht, kann dies geprüft werden.

Im Podcast diskutieren wir die Details zu diesen Fragen. Herr Koch spricht aus der Sicht des Anwalts und seiner Erfahrung mit juristischen Angelegenheiten. Ich spreche aus Sicht des Informatikers und meiner Erfahrung mit juristischen Verfahren.

Die bisherigen Folgen mit weiterführenden Informationen finden Sie hier:

Weiterführende Beiträge:

Kernaussagen dieses Beitrags

Datenschutzverstöße können durch Abmahnungen, Klagen oder Beschwerden bei Behörden bekämpft werden.

Privatpersonen können Schadenersatz wegen Datenschutzverletzungen erhalten.

Bei einer Datenpanne muss der Verursacher üblicherweise die zuständige Behörde informieren.

Jeder hat das Recht, Auskunft über seine Daten zu erhalten, wenn er glaubt, dass diese falsch verarbeitet wurden.

Der Podcast erklärt Datenschutzfragen mit juristischer und technischer Expertise.

Über diese Kernaussagen

Wer schreibt hier?
Mein Name ist Klaus Meffert. Ich bin promovierter Informatiker und beschäftige mich seit über 30 Jahren professionell und praxisbezogen mit Informationstechnologie. In IT & Datenschutz bin ich auch als Sachverständiger tätig. Ich stehe für pragmatische Lösungen mit Mehrwert. Meine Firma, die IT Logic GmbH, berät Kunden und bietet Webseiten-Checks sowie optimierte & sichere KI-Lösungen an.
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Datenschutzgesetze und Urteile in der Praxis: Privatmeinung, Behördenmeinung, deutsche und europäische Gerichte