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Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.

Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.

Nachricht an VG WortMailtext anzeigen

Betreff: Datenschutzprobleme mit dem VG Wort Dienst(METIS)
Guten Tag,

als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.

Bitte beheben Sie dieses Problem!

Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Wenn der Klick auf den Button keine Mail öffnet, schreiben Sie bitte eine Mail an info@vgwort.de und weisen darauf hin, dass der VG Wort Dienst von datenschutzfreundlichen Browser blockiert wird und dass Online Autoren daher die gesetzlich garantierten Einnahmen verloren gehen.
Vielen Dank,

Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.

PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DS-GVO

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Was sind personenbezogene Daten und wann werden sie eigentlich verarbeitet? Die DS-GVO gilt nicht für jegliche Datenverarbeitung, auch wenn es sich um personenbezogene Daten handelt. Dies und mehr in diesem Beitrag und im Datenschutz Deluxe Podcast.

Erst kürzlich habe ich darüber geschrieben, was personenbezogene Daten sind. Daten sind nämlich bereits dann personenbezogen, wenn sie in Berührung mit personenbezogenen Daten kommen. Hinzu kommt vielleicht noch, dass diese indirekt personenbezogenen Daten eine Bedeutung haben sollten. Es wäre ja wahrscheinlich unkritisch zu wissen, dass mit meinem Namen bzw. meiner Person der Buchstabe X verknüpft ist. Je nach Kontext kann dies natürlich kritisch sein. Das sollte aber der seltene Fall sein.

Die Datenverarbeitung beginnt bereits beim gewollten Erhalt von (personenbezogenen) Daten. Dies wird als Datenerhebung bezeichnet. In Art. 4 Nr. 2 DSGVO ist definiert, was die Verarbeitung von Daten ist.

Weil es oft (absichtlich) falsch verstanden wird: Eine Datenverarbeitung ist auch dann gegeben, wenn keine Datenspeicherung vorliegt. Die Speicherung ist „nur“ einer von vielen Datenverarbeitungsvorgängen.

Wenn Sie sich auf der Straße mit jemand anderem unterhalten und Ihr Gespräch andere Personen thematisiert, dann fällt dieses Gespräch üblicherweise nicht unter die Vorgaben der DSGVO.

Sofern ein Gesetz es vorschreibt, dürfen Sie nicht nur personenbezogene Daten (von anderen Personen) verarbeiten oder weitergeben, sondern müssen es sogar tun. Als Beispiel sei die Steuererklärung genannt.

Ihre eigenen Daten dürfen Sie frei verwenden (unter der Annahme, dass dadurch kein Gesetz gebrochen wird). Übrigens ist die DSGVO kein Gesetz, gilt aber dennoch (weil sie eine Verordnung ist).

Über dies, nationale Gesetze und einiges mehr sprechen Stephan Plesnik und ich im Datenschutz Deluxe Podcast.

Im Podcast reden wir auch darüber, warum das Double Opt-in eigentlich auch in der normalen Kommunikation via E-Mail relevant sein kann, also wenn jemand Ihnen per Mailprogramm und nicht per Kontaktformular eine Nachricht sendet.

Übrigens ist nicht jeder Datenempfänger ein Verantwortlicher. Dazu habe ich einiges in einem Beitrag zu externen Verlinkungen auf Webseiten geschrieben.

Was digitale Angebote wie Webseiten oder Apps angeht, lässt sich die Beschäftigung mit der DSGVO alleine schon dadurch reduzieren, dass nur wirklich nützliche Dinge getan werden. So verschwindet wie von selbst Google Analytics. Denkt man dann noch über datenschutzfreundliche Alternativen nach, dann wird auch das Google Maps Plugin obsolet, um nur ein Beispiel zu nennen.

Wie durch ein Wunder können mit Hilfe dieses Verfahrens sehr viele Webseiten ganz ohne lästiges und meist rechtswidriges Cookie Popup auskommen.

Weitere Folgen finden Sie hier in der Übersicht zum Datenschutz Deluxe Podcast:

Kernaussagen dieses Beitrags

Die DSGVO gilt nicht für jede Datenverarbeitung, sondern nur für personenbezogene Daten.

Datenverarbeitung beginnt schon beim Erhalt von Daten, auch ohne Speicherung.

Es gibt Ausnahmen von der DSGVO, z.B. wenn ein Gesetz die Verarbeitung von Daten vorschreibt.

Server-Side Tracking bietet eine Alternative zu Cookies für die Reichweitenmessung.

Über diese Kernaussagen

Wer schreibt hier?
Mein Name ist Klaus Meffert. Ich bin promovierter Informatiker und beschäftige mich seit über 30 Jahren professionell und praxisbezogen mit Informationstechnologie. In IT & Datenschutz bin ich auch als Sachverständiger tätig. Ich stehe für pragmatische Lösungen mit Mehrwert. Meine Firma, die IT Logic GmbH, berät Kunden und bietet Webseiten-Checks sowie optimierte & sichere KI-Lösungen an.
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