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Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.

Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.

Nachricht an VG WortMailtext anzeigen

Betreff: Datenschutzprobleme mit dem VG Wort Dienst(METIS)
Guten Tag,

als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.

Bitte beheben Sie dieses Problem!

Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Wenn der Klick auf den Button keine Mail öffnet, schreiben Sie bitte eine Mail an info@vgwort.de und weisen darauf hin, dass der VG Wort Dienst von datenschutzfreundlichen Browser blockiert wird und dass Online Autoren daher die gesetzlich garantierten Einnahmen verloren gehen.
Vielen Dank,

Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.

PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.
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Conversion Tracking im Internet geht auch ohne Cookies und ohne Google Analytics

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Das Nachverfolgen von Nutzern, die eine gewünschte Aktion, wie etwa einen Produktkauf, getätigt haben, wird auch als Conversion Tracking bezeichnet. Häufig wird Google Analytics hierfür verwendet, was weder rechtssicher noch einwilligungsfrei ist. Der Datenschutz lässt grüßen. Konvertierungen nachzuverfolgen geht auch ohne User Consent und ohne Cookies.

Vor allem Werbetreibenden möchten gerne wissen, welche Werbeanzeige am besten funktioniert. Mithilfe von A/B-Tests (Split-Tests) werden häufig sogar Variationen einer Werbeanzeige erzeugt, um zu sehen, welche Variante am besten funktioniert.

Ob eine Werbemaßnahme funktioniert, ist eine meist subjektive Feststellung des Werbetreibenden. Dieser legt für sich fest, welche Aktion eines Nutzers als Erfolg angesehen wird. Mindestens muss es ein Klick auf eine Werbeanzeige sein, denn ansonsten kann sie keinen Erfolg haben.

Eine gewünschte Aktion ist in Online-Shops beispielsweise ein Produktkauf. Aber auch, wenn ein Nutzer einen Artikel in den Warenkorb legt, kann das mit einem fiktiven Wert belegt werden.

Auch niedrigschwellige Aktionen können als gewünscht und somit als Erfolg angesehen werden. Beispielsweise, wenn ein Nutzer einen Newsletter abonniert oder sich für ein kostenfreies Webinar registriert.

Neben den bezahlten Werbeanzeigen gibt es auch unbezahlte oder nicht direkt auf den ersten Blick als werblich erkennbare Maßnahmen. Hierzu zählen Verlinkungen in Blogs von Dritten auf die eigene Webseite (Backlinks), aber auch eigene Beiträge auf der eigenen Webseite.

Das Conversion Tracking ermittelt nun den Auslöser einer gewünschten Aktion, woher also ein Nutzer kam, der etwas Erwünschtes getan hat. Der Veranlasser bzw. Impuls für eine Nutzeraktion wird also ermittelt.

Findet ein Conversion-Tracking im Online-Shop statt, wird häufig vom eCommerce-Tracking gesprochen.

Technisch muss beim Conversion Tracking der Eintrittspunkt vermerkt werden. Sobald eine gewünschte Aktion ausgeführt wird, muss der Eintrittspunkt mit der Aktion verknüpft und intern für eine spätere Auswertung gespeichert werden.

Häufig werden Landing Pages verwendet, um Nutzer zielgerichtet zu empfangen. Eine Landing Page ist eine Einsprungseite. Aus technischer Sicht sind hierbei mehrere Fälle zu betrachten.

Hat der Nutzer direkt auf der Einstiegsseite eine als gewünscht definierte Aktion ausgeführt, kann die Quelle, über die der Nutzer auf die Seite kam, leicht festgestellt werden. Hierfür muss lediglich der Referrer, also der technische Aufrufer, ausgelesen werden. Zusätzlich können zur Absicherung und feineren Aussteuerung die beim Aufruf mitgegebenen URL-Parameter ausgewertet werden.

Navigiert der Nutzer hingegen nach Einstieg in die betrachtete Webseite hin und her, bevor er beispielsweise einen Newsletter abonniert, ist die Rückverfolgung der Quelle, von der der Nutzer kam, anspruchsvoller. Mit Cookies geht das am einfachsten. Da hat aber der § 25 TTDSG etwas dagegen (quasi die ePrivacy-Richtlinie).

Einige Website-Betreiber nutzen Google Analytics, um Nutzer nachzuverfolgen. Das ist aus Datenschutzsicht eine denkbar schlechte Idee. Selbst mit Einwilligung durch den Nutzer ist dieses Google Tool nicht rechtssicher nutzbar. Wer ordentlich eine Einwilligung abfragt, verliert zudem mindestens 50 % der Daten. Dass es besser geht, zeige ich in meinen Beiträgen, indem ich Lösungen vorschlage. Siehe auch das Urteil des LG Köln vom 23.03.2023 – 33 O 376/22: Die Übermittlung der IP-Adresse an Google stellt ein Datenschutzproblem dar. Erweiterte Conversions mit dem Google-Tag sind aus Datenschutzsicht noch kritischer zu beurteilen, da auf diesem Wege noch mehr Daten von Nutzern verarbeitet werden.

All das und noch einiges mehr zum Conversion Tracking besprechen Frank Kremin und ich im Datenschutz Deluxe Podcast. Wie immer darf ein Zitat nicht fehlen, das zum Thema passt. Frank hat eines von Adriano Olivetti herausgesucht, aus dem das OSI 8-Schicht-Problem deutlich wird (der Informatiker weiß, was gemeint ist).

Im Podcast sprechen wir gegen Ende auch über die kontrovers diskutierte Chatkontrolle der EU, die auch im Jahr 2025 (und wahrscheinlich darüber hinaus) für Gesprächsstoff sorgt. Immerhin hatte der Messengerdienst Signal angedeutet, sich aus Europa zurückzuziehen, sollte es bei der geplanten Chatkontrolle bleiben. Signal ist übrigens deutlich sicherer als WhatsApp.

Weiterführende Artikel von mir zum Thema Conversion Tracking finden Sie hier:

Die bisherigen Folgen des Datenschutz Deluxe Podcasts sind:

Weitere Folgen finden Sie hier in der Übersicht zum Datenschutz Deluxe Podcast:

Kernaussagen dieses Beitrags

Conversion Tracking verfolgt Nutzer, die Aktionen wie Käufe durchführen.

Es gibt Methoden zum Conversion Tracking ohne Cookies und Google Analytics.

Landing Pages helfen dabei, den Ursprung von Conversions zu identifizieren.

Google Analytics ist aus Datenschutzgründen problematisch, selbst mit Einwilligung.

Der Podcast "Datenschutz Deluxe" behandelt diese Themen im Detail.

Über diese Kernaussagen

Wer schreibt hier?
Mein Name ist Klaus Meffert. Ich bin promovierter Informatiker und beschäftige mich seit über 30 Jahren professionell und praxisbezogen mit Informationstechnologie. In IT & Datenschutz bin ich auch als Sachverständiger tätig. Ich stehe für pragmatische Lösungen mit Mehrwert. Meine Firma, die IT Logic GmbH, berät Kunden und bietet Webseiten-Checks sowie optimierte & sichere KI-Lösungen an.
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