Datenschutzprobleme sind auf nahezu jeder beliebigen Webseite zu finden. Je größer das Unternehmen, desto wahrscheinlicher, dass Datenschutzregeln auf der Webseite missachtet werden, so scheint es. Können Privatpersonen mit Abmahnungen und Schadenersatzforderungen Geld verdienen? Diese Frage stellt sich spätestens seit den Google Fonts Massenabmahnungen.
In Kürze
Zusammenfassung:
Datenschutzverstöße sind auf vielen Webseiten zu finden, und betroffene Personen können ihre Rechte durch die DSGVO durchsetzen. Um Datenschutzprobleme auf Webseiten zu erkennen, können Browser-Plugins wie Ghostery oder uMatrix verwendet werden. Betroffene Personen können verschiedene Maßnahmen ergreifen, wie höfliches Anschreiben, Auskunftsgesuch, Abmahnung, Datenschutzbeschwerde bei einer Aufsichtsbehörde oder Klage. Beweissicherung ist wichtig, wenn man eine Abmahnung oder Klage erhebt.
Beantwortete Fragen:
Frage: Können Privatpersonen mit Abmahnungen und Schadenersatzforderungen Geld verdienen? Antwort: Redliche Bürger können mit der DSGVO nicht wirklich Geld verdienen, aber sie können ihre Rechte durchsetzen und mit etwas Glück bei einer geringen Anzahl angeschriebener Datensünder eine Geldforderung bedient bekommen. Frage: Welche Möglichkeiten haben betroffene Personen, um gegen Datenschutzverstöße vorzugehen? Betroffene Personen können ein höfliches Anschreiben verfassen, ein Auskunftsgesuch nach Art. 15 DSGVO stellen, eine Abmahnung aussprechen, eine Datenschutzbeschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einreichen, Klage erheben oder das Problem öffentlich darstellen. Frage: Wie kann man Beweise für Datenschutzverstöße sichern? Antwort: Für die Beweissicherung sind ein Zeuge (und eventuell ein Video) sowie ein Protokoll, das im Beisein eines Zeugen erstellt und unterschrieben wurde, eine gute Grundlage.
Wichtige Schlagworte:
Datenschutz, Webseiten, Datenschutzverstöße, Abmahnungen, Beweissicherung, Browser-Plugins, statische IP-Adresse, HAR-Datei, personenbezogene Daten, Auskunftsgesuch, Klage, Aufsichtsbehörde, Schadenersatz
Worum geht es?
Wer im Internet die Augen offen hält, oder wenigstens nicht ganz blind ist, findet spielend leicht Datenschutzverstöße. Jede Person hat ein Recht auf eine gewisse Privatsphäre und rechtmäßige Verarbeitung der ihr zugeordneten Daten („personenbezogene Daten“). Dies ist durch die DSGVO geregelt. Siehe Artikel 1 bis 99 DSGVO 😉 Ja, es gibt genau 99 Artikel in der DSGVO. Das nur am Rande.
Wenn Daten von Nutzern durch Betreiber von Websites und Apps misshandelt werden, kann diesen Nutzern ein Schaden entstehen. Für entstandenen Schaden kann Schadenersatz durch die betroffene Person geltend gemacht werden. Der Website-Betreiber müsste dann zahlen, wenn der Anspruch gerechtfertigt ist. So geschah es im Google Fonts Fall (Urteil des LG München vom 20.01.2022 – 3 O 17493/20).
Ob tatsächlich ein Schaden vorliegt oder nicht, spielt zunächst keine Rolle. Ein Anschreiben an einen Datensünder, entweder in kooperativer Form oder in Form einer Abmahnung (die, juristisch gesehen, übrigens auch als kooperativ zu werten ist, weil es ein außergerichtliches Einigungsangebot ist) mit einer Geldforderung wird nicht selten durch Zahlung bedient. So ersparen sich viele Verantwortliche weitere rechtliche Probleme.
Sind wir mal ehrlich: Wer wegen Google Fonts angeschrieben wurde, hatte ein Datenschutzproblem auf seiner Webseite. Ob das Anschreiben rechtsmissbräuchlich war, etwa weil eine Massenabmahnung vorlag, ändert nichts am Datenschutzproblem.
Wenn Sie Datenschutzverstöße auf Webseiten vorfinden, sollten Sie sich dagegen wehren. Jeden können Sie nicht anschreiben, aber keiner ist zu wenig. Machen Sie den Website-Check, um eine gute Idee zu bekommen, ob eine Webseite problembehaftet ist. Alternativ können Sie Browser-Plugins wie Ghostery oder uMatrix installieren. Diese Plugins zeigen Ihnen bei Besuch einer Webseite an, ob dort schlimme Dinge passieren. Bitte nutzen Sie Browser wie Brave oder Firefox, aber nicht Chrome von Google oder Egde von Microsoft.
Möglichkeiten für betroffene Personen
Folgende Möglichkeiten gibt es für Sie als betroffene Person, Ihren Rechten Nachdruck zu verleihen:
- Höfliches Anschreiben (zunächst ohne Konsequenz), mit der Bitte, den Verstoß bis zum Datum X abzustellen.
- Auskunftsgesuch nach Art. 15 DSGVO
- Abmahnung (auch ein Anschreiben von Ihnen als Nichtjurist mit einer Aufforderung kann als solche angesehen werden).
- Datenschutzbeschwerde bei einer Aufsichtsbehörde: Sparen Sie sich die Zeit für andere Dinge, außer, es liegt ein gewichtiger Fall vor und/oder Sie möchten Ihre Beschwerde sehr fundiert verargumentieren.
- Klage: Empfiehlt sich nach einer Abmahnung, wenn das gewünschte Ergebnis nicht eingetreten ist.
- Öffentliche Darstellung des Problems in möglichst nachvollziehbarer Weise und als Meinungsäußerung, etwa in einem seriösen sozialen Netzwerk oder auf Ihrem Blog
Ob Sie auch Schadenersatz gelten machen oder nicht, bleibt Ihnen überlassen. Immerhin beeinflusst Wahlwerbung, die durch an Google oder Facebook gelieferte Daten „optimiert“ wird, um Sie besser manipulieren zu können, Ihre Privatsphäre empfindlich.
Beweissicherung
Wenn Sie eine Abmahnung oder Klage erlassen, denken Sie an die Beweissicherung. Ein Zeuge (und evtl. auch ein Video) sowie ein Protokoll, das im Beisein eines Zeugen erstellt und unterschrieben wurde, sind ein guter Anfang. Auch ein Netzwerkprotokoll (HAR-Datei, über Entwicklerkonsole im Firefox, Taste F12, Reiter „Netzwerkanalyse“, zu öffnen vor Aufruf der Webseite, dann dort Rechtsklick für Kontextmenü) ist sinnvoll. Vielleicht möchten Sie auch eine statische IP-Adresse buchen, damit die Beweisführung leichter fällt. Gerne gebe ich Ihnen konkrete Empfehlungen, wenn Sie fest vorhaben, etwas gegen Datensünder zu unternehmen.
Die Antwort auf die Frage
Um auf die Frage im Beitragstitel zurückzukommen: Geld verdienen können redliche Bürger mit der DSGVO nicht wirklich, sondern sie können mit ihrer Hilfe ihr Rechte durchsetzen. Wer allerdings etwas Glück hat, kann durchaus bei einer geringer Anzahl angeschriebener Datensünder eine Geldforderung bedient bekommen.
Über dies und einiges mehr, auch über Musteranschreiben mit Zahlungsaufforderung gegen Verantwortliche, sprechen Stephan Plesnik und ich im Datenschutz Deluxe Podcast.
Die vorigen Folgen im Datenschutz Deluxe Podcast sind:
- Folge 1: Spannende Datenschutzfragen
- Folge 2: Cookies und Cookie Tools (andere Fragen, anderer Moderator)
- Folge 3: Google Topics und Google FloC (das Ende aller Cookies? Nein!)
- Folge 4: Reichweitenmessung für Webseiten und Apps
- Folge 5: Server Side Tracking und Cookies
- Folge 6: Datenschutzverstöße: Diskussion zwischen Informatiker und Rechtsanwalt
- Folge 7: Smart Home Geräte: Datenschutz und gesetzliche Vorgaben
- Folge 8: Conversion Tracking
- Folge 9: Google Tag Manager: Weder ein Cookie noch eine Domäne noch erforderlich
- Folge 10: Cookies und Cookie Tools
- Folge 11: Wie erkennt man seriöse Internet-Agenturen?
- Folge 12: Die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DS-GVO
- Folge 13: Das berechtigte Interesse für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Folge 14: E-Mails, Phishing und die Echtheit elektronischer Nachrichten
- Folge 15: Google Ads und der Datenschutz
- Folge 16: Lösungen für den Hinweisgeberschutz: Schutz von Whistleblowern ohne eigene Software
Weitere Folgen finden Sie hier in der Übersicht zum Datenschutz Deluxe Podcast:
Kernaussagen dieses Beitrags
Datenschutzverstöße auf Webseiten können von Betroffenen durch rechtliche Schritte wie Abmahnungen bekämpft werden.
Betroffene Personen können ihre Datenschutzrechte mithilfe der DSGVO durchsetzen und gegen Datensünder vorgehen.

gekennzeichnet.

Mein Name ist Klaus Meffert. Ich bin promovierter Informatiker und beschäftige mich seit über 30 Jahren professionell und praxisbezogen mit Informationstechnologie. In IT & Datenschutz bin ich auch als Sachverständiger tätig. Ich stehe für pragmatische Lösungen mit Mehrwert. Meine Firma, die 
danke für diesen Artikel, der mich/dich/uns aus der Opferrolle holt und wieder zum Agieren bringt.