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Leider wird dadurch auch der Dienst von VG Wort blockiert. Online-Autoren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Beiträge oft genug aufgerufen wurden. Um dies zu messen, muss vom Autor ein Dienst der VG Wort eingebunden werden. Ohne diesen Dienst geht der gesetzliche Anspruch für den Autor verloren.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich bei der VG Wort darüber beschweren, dass deren Dienst anscheinend so ausgeprägt ist, dass er von manchen als blockierungswürdig eingestuft wird. Dies führt ggf. dazu, dass ich Beiträge kostenpflichtig gestalten muss.

Durch Klick auf folgenden Button wird eine Mailvorlage geladen, die Sie inhaltlich gerne anpassen und an die VG Wort abschicken können.

Nachricht an VG WortMailtext anzeigen

Betreff: Datenschutzprobleme mit dem VG Wort Dienst(METIS)
Guten Tag,

als Besucher des Datenschutz-Blogs Dr. DSGVO ist mir aufgefallen, dass der VG Wort Dienst durch datenschutzfreundliche Browser (Brave, Mullvad...) sowie Werbeblocker (uBlock, Ghostery...) blockiert wird.
Damit gehen dem Autor der Online-Texte Einnahmen verloren, die ihm aber gesetzlich zustehen.

Bitte beheben Sie dieses Problem!

Diese Nachricht wurde von mir persönlich abgeschickt und lediglich aus einer Vorlage generiert.
Wenn der Klick auf den Button keine Mail öffnet, schreiben Sie bitte eine Mail an info@vgwort.de und weisen darauf hin, dass der VG Wort Dienst von datenschutzfreundlichen Browser blockiert wird und dass Online Autoren daher die gesetzlich garantierten Einnahmen verloren gehen.
Vielen Dank,

Ihr Klaus Meffert - Dr. DSGVO Datenschutz-Blog.

PS: Wenn Sie meine Beiträge oder meinen Online Website-Check gut finden, freue ich mich auch über Ihre Spende.
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Cookies und Cookie Tools: Probleme mit dem Datenschutz vorprogrammiert

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Was wie Polemik klingt, ist tatsächlich Realität und objektiv feststellbar. Wir sprechen darüber, was Cookies sind und was sie nicht sind. Auch thematisieren wir Cookie Tools und deren physikalische, äh technische Grenzen. Wir, das sind Stephan Plesnik und ich, und zwar im Datenschutz Deluxe Podcast.

Erst kürzlich hatte ich Cookie-Bilder veröffentlicht. Das war mehr zur Erheiterung gedacht. Vielleicht können manche diese Bilder auch in nützlicher Umgebung verwenden. Im Beitrag zu den Bildern habe ich auch ein paar Grundlagen zu Cookies genannt.

Hier ein paar weitere Fakten, die die im Beitragstitel besagten Probleme mit sich bringen.

Cookies sind unkontrollierbar.

Jedenfalls stimmt das in der Praxis für Cookies, die Dienste von Drittanbietern setzen. Man muss unterscheiden zwischen fachlicher und technischer Ausprägung.

Technische First Party Cookies haben dieselbe Domäne wie die gerade besuchte Webseite. Die Domäne einer Webseiten-Adresse (URL) ist der Hauptnamensbestandteil. Für die Webseitenadresse https://dr-dsgvo.de lautet die Domäne dr-dsgvo.de. Technische Third Party Cookies sind alle Cookies mit einer Domäne ungleich der besuchten Webseite. Genauer gesagt, sind es „nur“ die Domänen von Webseiten, die nicht denselben Verantwortlichen haben wie die gerade besuchte Webseite.

Fachliche First Party Cookies sind alle Cookies, die denselben Verantwortlichen haben wie die gerade besuchte Webseite. Fachliche Third Party Cookies sind alle anderen Cookies.

Wer Google Analytics einbindet, erhält somit technische First Party Cookies und fachliche Third Party Cookies. Rechtlich kommt es dann darauf an, ob ein AVV mit Google geschlossen wurde bzw. wie es mit einer gemeinsamen Verantwortlichkeit aussieht.

Warum sind Cookies faktisch nun unkontrollierbar? Weil beim Widerruf einer erteilten Einwilligung alle Cookies vom Endgerät des Nutzers zu entfernen sind, die durch die Einwilligung aus § 25 TTDSG legitimiert wurden. Dummerweise gibt es für die meisten populären Dienste keinen Abräum-Mechanismus. So sind zwei Fälle zu unterscheiden:

Ein technisches First Party Cookie kann von der besuchten Webseite, auf der der Widerruf abgesetzt wird, theoretisch selbst gelöscht werden. Dazu muss die Webseite dies erstens tun wollen und zweitens wissen, wie die Namen dieser Cookie-Biester lauten.

Ein technisches Third-Party Cookie hingegen kann grundsätzlich nur vom Dienst entfernt werden, der es erzeugt hat. Das ist ein technisches Faktum. Wenn der Dienst keine Funktion dafür anbietet, darf dieser Dienst nicht verwendet werden, weil er nicht rechtskonform nutzbar ist. Bietet der Dienst eine Funktion an, kennt ihn hoffentlich jeder Verantwortliche und ruft diese Funktion auch richtig auf.

Problematisch sind Cookies von Konzernen wie Google. Die Google Suchmaschine, Google Maps und andere Google Webseiten setzen Cookies in Domänen, die gleich denen sind von Diensten, die Google als Plugin für Ihre Webseite anbietet. Das ist wohl kein Zufall, sondern Kalkül. Mehr Daten sind gut, jedenfalls für Google. Diese Cookies, die als Beifang hinzugekommen sind, haben Sie auch zu verantworten, wenn Sie Google Dienste auf Ihrer Webseite einbinden. Der Widerruf scheitert dann, weil Sie diesen Beifang gar nicht kennen können.

Cookie Tools sind problematisch

Hierüber hatte ich schon viel geschrieben. Mehrere Gründe in Kürze:

  • Cookie Blocker funktionieren nicht. Die Gründe sind objektiv gegeben und technischer Natur.
  • Cookie Hinweise sind Bullshit: Diese Pflichtinformationen sind meist falsch, weil geraten.
  • Cookie Zentrierung ist Blödsinn: Manche meinen, es ginge nur um Cookies.
  • Der Widerruf ist nicht ordentlich möglich: Siehe oben.
  • Google Fonts, der Google Tag Manager usw. werden absichtlich nicht blockiert. Wäre noch schöner, wenn eine Webseite nur deswegen etwas hässlich aussieht, damit sie rechtskonform ist.

Wer es genauer wissen will, kann es sich im Datenschutz Deluxe Podcast anhören.

Die bisherigen Folgen des Datenschutz Deluxe Podcasts sind:

Weitere Folgen finden Sie hier in der Übersicht zum Datenschutz Deluxe Podcast:

Kernaussagen dieses Beitrags

Es gibt keine einfache Möglichkeit, alle Cookies selbst zu löschen, wenn man seine Einwilligung widerrufen möchte.

Konzerne wie Google nutzen Cookies strategisch, um Daten über Nutzer zu sammeln.

Cookie Hinweise sind oft falsch oder unvollständig.

Der Widerruf von Cookies ist durch technische Hürden schwierig.

Über diese Kernaussagen

Wer schreibt hier?
Mein Name ist Klaus Meffert. Ich bin promovierter Informatiker und beschäftige mich seit über 30 Jahren professionell und praxisbezogen mit Informationstechnologie. In IT & Datenschutz bin ich auch als Sachverständiger tätig. Ich stehe für pragmatische Lösungen mit Mehrwert. Meine Firma, die IT Logic GmbH, berät Kunden und bietet Webseiten-Checks sowie optimierte & sichere KI-Lösungen an.
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